Manchmal kann man wirklich nicht so schnell gucken, wie die Kleinen mit ihren Fahrrädern durch die Gegend flitzen. Eben noch hast du deinem Kind den Helm gerichtet, im nächsten Moment saust es schon los. Meistens sind Mama oder Papa schnell genug, um einzugreifen, aber was passiert, wenn dein Kind mit einem Fußgänger kollidiert?
Seniorin fordert Schmerzensgeld
Genau so ein Fall beschäftigt aktuell das Amtsgericht Osnabrück, wie der NDR berichtet. Ein sechsjähriger Junge soll im vergangenen Jahr auf einem Parkplatz in Wallenhorst (Landkreis Osnabrück) eine 84-jährige Frau mit dem Fahrrad von hinten angefahren haben. Die Seniorin stürzte dabei und verletzte sich am Knie.
Was nach einem unglücklichen Zusammenstoß klingt, hat nun ein juristisches Nachspiel: Die Frau fordert Schmerzensgeld – allerdings nicht vom Kind, sondern vom Vater. Ihr Vorwurf lautet, er habe seine Aufsichtspflicht verletzt.
Der Vater und sein Sohn schildern den Vorfall jedoch anders
Demnach habe die Frau den Jungen gesehen, sei ihm aber nicht ausgewichen. Außerdem sei ihr Knie bereits zuvor verletzt gewesen, die aktuellen Beschwerden stünden nicht eindeutig im Zusammenhang mit dem Unfall. Vor Gericht geht es nun um genau diese Fragen. Sollte es keine Einigung geben, will das Amtsgericht in einigen Wochen ein Urteil verkünden.
Sechsjährige sind mitten im Lernprozess. Sie können schon richtig gut Rad fahren, sind stolz auf ihre Selbstständigkeit – aber sie überschätzen sich auch schnell. Abstände, Geschwindigkeit, plötzlich auftauchende Hindernisse: Das alles richtig einzuschätzen, fällt in dem Alter noch schwer. Und ein Parkplatz wirkt harmlos, ist aber oft unübersichtlich.
Kinder auf dem Rad: Wie ist die rechtliche Lage?
Rechtlich ist die Lage so, dass Kinder unter sieben Jahren im Straßenverkehr in der Regel nicht selbst haften. Entscheidend ist vielmehr, ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Und das hängt stark vom Einzelfall ab: Wie reif ist das Kind? Wie erfahren im Straßenverkehr? Wie nah war die Begleitperson?
Kann so etwas auch uns passieren? Ganz ehrlich: Ein Restrisiko bleibt immer, wenn Kinder unterwegs sind und lernen dürfen. Wichtig ist, sie altersgerecht zu begleiten, Gefahrenstellen wie Parkplätze besonders im Blick zu behalten und klare Regeln zu üben.



