Zwei Mamas kämpfen dafür, dass sie beide offiziell „Mutter“ sein dürfen

Zwei Mamas aus dem Landkreis Hildesheim kämpfen um eine gemeinsame Mutterschaft für ihre einjährige Tochter Paula. Am heutigen Mittwoch soll der Gesetzgeber nun entscheiden, ob ein – ihr! – Kind juristisch gesehen zwei Mamas haben darf.

Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann sind ein ein lesbisches Ehepaar aus Schellerten bei Hildesheim. Seit fast 25 Jahren sind die beiden Frauen zusammen, sieben Jahre hatten sie einen unerfüllten Kinderwunsch. Dann kam im Februar 2020 endlich die kleine Paula zur Welt. Ein gesundes kleines Mädchen, das Verena und Gesa endlich zu Eltern machte. Vor dem Gesetzgeber kann aber nur eine der beiden Frauen Paulas Mutter sein. Bis heute steht Verena deswegen nicht als gleichberechtigte Mama in der Geburtsurkunde.

Denn bis heute sieht das Abstammungsrecht vor, dass ein Neugeborenes einen Vater und eine Mutter hat. Gleichgeschlechtliche Paare, Bi-, Inter- und Transsexuelle sowie Mehrelternschaften können rechtlich nicht abgebildet werden. Gesa, die das Kind ausgetragen hat, gilt deswegen erstmal als alleinerziehend.

Gesetzgeber hat eine gleichberechtigte Regelung für homosexuelle Paare „versäumt”

Auch, dass die beiden ihre eingetragene Lebenspartnerschaft bereits in eine Ehe umwandelten, konnte nicht viel ändern. Rechtlich gesehen ist trotzdem nur eine der beiden Paulas Mama. Wie Maria Wersing, die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds, erklärte, habe der Gesetzgeber bei der Öffnung der „Ehe für alle“ schlicht und ergreifend versäumt, „eine Regelung zu schaffen, die mit den Regeln für heterosexuelle Paare vergleichbar sei.

Denn eine Vaterschaft bei einem heterosexuellen Elternpaar wird immer anerkannt. Auch dann, wenn der Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Und auch bei nicht verheirateten, heterosexuellen Paaren, können Eltern eine Vaterschaft schnell und unkompliziert eintragen. Die Familie Akkermann möchte also einfach nur eine Gleichberechtigung für homosexuelle Elternpaare erreichen, damit auch Mama Verena als Elternteil in der Geburtsurkunde steht.

Verena und Gesa sind fest entschlossen, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen

Denn damit Verena überhaupt das Sorgerecht erhält, muss sie zunächst eine Stiefkindadoption beantragen. Dafür wird dann vom Jugendamt ihr Haus begutachtet und sie muss eingehende Fragen zu ihrer Familiengeschichte beantworten. Ein langwieriger und anstrengender Prozess. In der Zwischenzeit benötigt sie ein Formular ihrer Frau, das ihr das „kleine Sorgerecht“ überträgt, wenn sie ihr Kind von der Kita abholen oder zum Arzt bringen will, wie die beiden gegenüber der taz berichten. Das finden Verena und Greta diskriminierend.

Vor einem Jahr waren die beiden Mamas mit einem Antrag auf gleichberechtigte Mutterschaft vor dem Familiengericht Hannover gescheitert, wie die BILD berichtete. Falls ihre Klage heute vor dem Oberlandesgericht Celle erneut scheitert, wollen Gesa und Verena deswegen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Große öffentliche Unterstützung für die beiden Mamas

Mittlerweile sind die Akkermanns ein echtes Vorbild für andere gleichgeschlechtliche Elternpaare geworden. Es klagen schon rund 30 weitere Paare für eine gleichberechtigte Elternschaft. Darunter auch solche, bei denen ein Elternteil keinen Geschlechtseintrag oder einen Divers-Eintrag hat. Unter dem Hashtag #PaulaHatZweiMamas und #VollständigeGeburtsurkundeJetzt unterstützen bereits hunderte Menschen Gesa und Verena durch Solidaritätsbekundungen auf Social Media.

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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