Wie Alleinerziehende von der neuen Kindergrundsicherung profitieren

Die neue Kindergrundsicherung soll Kindergeld, Kinderzuschlag und weitere Sozialleistungen zu einer einzigen bündeln und damit die Kinderarmut in Deutschland effektiver bekämpfen. In den Fokus rücken dabei vor allem aber auch die Vorteile für Alleinerziehende – unter anderem sollen Unterhaltszahlungen zu einem geringeren Prozentsatz aufs Einkommen angerechnet werden.

Kindergrundsicherung: Die Vorteile für Alleinerziehende

Zurzeit befindet sich die neue Kindergrundsicherung noch im Entwurfsstadium. Ab 2025 sollen die Neuregelungen schließlich in Kraft treten. Im Vorfeld wurden aber bereits Details bekannt:

Die Kindergrundsicherung wird aus zwei Elementen bestehen – aus dem sogenannten Grundbetrag (der das bisherige Kindergeld ersetzt) und aus einem flexiblen Zusatzbetrag, der sich an der Höhe des Einkommens orientiert. Je mehr eine Familie also selbst verdient, desto geringer fällt der Zusatzbetrag aus.

Bei Alleinerziehenden wurde der Unterhalt bzw. der Unterhaltsvorschuss für das Kind bisher zu 100 Prozent auf das Einkommen angerechnet. In diesem Punkt gibt es nun eine wichtige Änderung: Laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sollen Unterhaltszahlungen bei der Kindergrundsicherung nur noch zu 45 Prozent Berücksichtigung finden – unter bestimmten Umständen.

Stichwort Einkommensgrenze für Alleinerziehende

Sobald die Kinder zur Schule gehen, müssen Alleinerziehende mindestens 600 Euro im Monat selbst verdienen, damit der Unterhalt nur zu 45 Prozent angerechnet wird. Bei Personen, die weniger verdienen, wird er nach wie vor zu 100 Prozent berücksichtigt. Gemäß Familienminister Christian Lindner (FDP) wurde diese Regelung geschaffen, um Anreize zur Steigerung der eigenen Erwerbstätigkeit zu schaffen.

Geplant ist außerdem: Ab 500 Euro Unterhalt pro Monat wird der Unterhalt gestaffelt mit bis zu 75 Prozent angerechnet.

Befreiung von Kitagebühren als große Erleichterung

Künftig gilt außerdem: Wer bisher Kinderzuschlag bezieht, erhät nun auch Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist dazu berechtigt, sich von Kitagebühren befreien zu lassen. Davon dürften vorwiegend Alleinerziehende profitieren.

Ilona Utzig
Ich bin Rheinländerin, lebe aber seit vielen Jahren im Hamburger Exil. Mit meiner Tochter wage ich gerade spannende Expeditionen ins Teenager-Reich, immer mit ausreichend Humor im Gepäck. Wenn mein Geduldsfaden doch mal reißt, halte ich mich am liebsten in Küstennähe auf, je weiter nördlich, desto besser. Bei Echte Mamas bin ich Senior SEO-Redakteurin. Meine journalistische Ausbildung abolvierte ich bei Hamburger Jahreszeitenverlag, um anschließend Skandinavistik, Politikwissenschaft und Germanistik zu studieren. Nach langen Jahren als Finanz-Redakteurin liegen mir heute noch die Themen Vorsorge, Vereinbarkeit und Care-Arbeit am Herzen.

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Clara
Clara
7 Monate zuvor

Lindner ist Finanzminister, also die Geldpolizei der Ampel. Deshalb ist die Kindergrundsicherung nur noch eine unkenntliche Silhouette im Vergleich zu dem ursprünglichen Gedanken einer echten Kindergrundsicherung, die wirklich Kinder aus der Armut holt. Solche Konfettikanonen-Artikel vertuschen solche kinderfreindlichen Entwicklungen leider.