Verfassungsgericht: Kinderehen nicht mehr pauschal verboten

Seit 2017 gibt es in Deutschland ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, aber nun wird es für unwirksam erklärt, weil es gegen die Verfassung verstößt. Ein Rückschlag für die vielen Mädchen, die schon jetzt in Kinderehen in Deutschland leben müssen.

Kinder und Teenies haben es verdient, frei zu sein.

Kaum Sorgen zu haben, zumindest keine, die sich um ihr Leben und ihre körperliche und seelische Unversehrtheit drehen. Doch dieses Glück haben leider hunderte Mädchen nicht, die in Deutschland leben. Denn sie wurden von ihren Eltern in Kinderehen gezwungen – und die Behörden haben kaum eine Chance, dem Einhalt zu gewähren. Wir haben bereits HIER dazu berichtet.

Experten gehen davon aus, dass in Deutschland jede Woche eine Minderjährigen-Ehe geschlossen wird. Eigentlich gibt es schon seit dem Jahre 2017 ein Gesetz, das Mädchen davor schützen soll, arrangierte Ehen eingehen zu müssen. Das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ sieht u.a. vor, dass Frauen bei ihrer Hochzeit mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Doch diese Regelungen sind in der Praxis noch lange nicht angekommen.

Nun gibt es einen weiteren Rückschlag: Pauschales Verbot von Kinderehen ist unwirksam

Das pauschale Verbot von Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. Den Richterinnen und Richtern fehlte im aktuellen Gesetz, die Möglichkeit, die Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als wirksame Ehe führen zu können. Die Vorschrift soll nun bis zum März 2024 überarbeitet werden. Bisher sieht das Gesetz nämlich vor, dass eine im Ausland geschlossene Ehe automatisch unwirksam ist, wenn einer der Partner noch keine 16 Jahre alt war.

Laut einer Expertin sind 93 Prozent der Betroffenen Mädchen, 98 Prozent haben einen Migrationshintergrund. Am häufigsten betroffen sind in Deutschland bisher junge Mädchen aus Syrien, dem Irak, Afghanistan, aus der Türkei und Bulgarien. Viele Frauen werden unter Androhung von körperlicher Gewalt – und sogar Mord – in die Ehen gedrängt.

Theoretisch haben die Mädchen hier in Deutschland die Möglichkeit, sich aus den Ehen zu befreien.

Die wenigsten tun es aber, denn: Viele kennen entweder ihre Rechte nicht – oder sie fürchten, das Ansehen ihrer Familie zu verlieren. Die Behörden sind in solchen Fällen meistens machtlos.

Die offizielle Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts zur Unwirksamkeit des aktuellen Verbots der Kinderehen gibt es HIER.

 

Lena Krause
Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach! Bevor ich bei Echte Mamas gelandet bin, habe ich Literatur und Medienwissenschaften studiert und nebenbei in einer Agentur als Texterin gearbeitet. Danach habe ich im Lokaljournalismus angefangen und sogar mit meinem Team den „Vor-Ort-NRW-Preis” gewonnen. Die große Nähe zu Menschen und Lebensrealitäten habe ich dort lieben gelernt und das lasse ich jetzt in unsere Echten Geschichten einfließen. Die sind mir nämlich eine Herzensangelegenheit, genauso wie die Themen Vereinbarkeit, Female Empowerment und Psychologie.

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