Unterhalt 2021: Neue Richtlinien bringen mehr Geld für Trennungskinder

Bald gibt es mehr finanzielle Unterstützung für viele Alleinerziehende: Ab 2021 ist für Kinder von getrennt lebenden Eltern mehr Unterhalt vorgesehen.

Mehr Unterhalt 2021: Bedarfssätze für Kinder angehoben

Nachdem kürzlich schon eine neue Grundsicherung für Kinder beschlossen wurde, um Kinder aus einkommensschwachen Familien besser zu unterstützen, gibt es jetzt wieder gute Neuigkeiten: Bei der Vorstellung der neuen Düsseldorfer Tabelle durch das Oberlandesgericht Düsseldorf teilte dieses mit, dass es ab dem 1. Januar 2021 mehr Unterhalt für Kinder von getrennt lebenden Eltern geben soll.

Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweit eingesetzte Richtlinie, die einen angemessenen Kindesunterhalt vorgeben soll. Diese wurde nun aktualisiert. Zum neuen Jahr steht demnach Trennungskindern mehr Unterhalt zu. Die höheren Bedarfssätze betreffen dabei sowohl minderjährige als auch volljährige Kinder.

Wie viel Geld bekommen Kinder getrennt lebender Eltern?

Doch wie viel mehr Unterhalt gibt es für minderjährige Kinder ab dem 1. Januar 2021?

  • Der Mindestunterhalt wird für Kinder bis fünf Jahre um 24 Euro auf 393 Euro steigen.
  • Kinder zwischen sechs und elf Jahren bekommen insgesamt 27 Euro mehr, sie haben dann Anspruch auf 451 Euro.
  • Ein Plus von 31 Euro gibt es in der Altersgruppe bis zur Volljährigkeit mit 528 Euro.

Der Mindestunterhalt bezieht sich dabei auf die niedrigste Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro. Bei einem höheren Einkommen sind natürlich höhere Unterhaltszahlungen fällig. Auch die Unterhaltszahlungen für volljährige Kinder sollen demnächst angepasst werden, wie das Oberlandesgericht mitteilte.

Keine Änderungen für Studierende und beim Selbstbehalt

Beim Anspruch Studierender bleibt jedoch alles beim Alten: Er liegt nach wie vor bei 860 Euro. Auch beim sogenannten Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen für ihren eigenen Bedarf wird es keine Änderungen geben.

Nicht-Erwerbstätigen stehen also weiterhin 960 Euro Selbstbehalt zu, Erwerbstätigen 1.160 Euro. Dieser Betrag kann jedoch schon jetzt höher ausfallen, wenn die Wohnkosten des Unterhaltspflichtigen eine Warmmiete von 430 Euro übersteigen.

Ihr wollt mehr dazu erfahren? Alle Informationen zur Düsseldorfer Tabelle und zu den aktuellen Leitlinien sind auf der Homepage des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht.

Lena Krause
Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach! Bevor ich bei Echte Mamas gelandet bin, habe ich Literatur und Medienwissenschaften studiert und nebenbei in einer Agentur als Texterin gearbeitet. Danach habe ich im Lokaljournalismus angefangen und sogar mit meinem Team den „Vor-Ort-NRW-Preis” gewonnen. Die große Nähe zu Menschen und Lebensrealitäten habe ich dort lieben gelernt und das lasse ich jetzt in unsere Echten Geschichten einfließen. Die sind mir nämlich eine Herzensangelegenheit, genauso wie die Themen Vereinbarkeit, Female Empowerment und Psychologie.

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