Stillen während der Arbeitszeit: Das sind deine Rechte

Irgendwann  ist es für viele Mamas so weit: der Wiedereinstieg in den Job steht an. Aber was, wenn du dein Kind noch stillst? Dann sieht das Arbeitsrecht einen besonderen Schutz für dich vor, sprich: Du darfst auch während der Arbeitszeit stillen. Und weil vielen Mamas und auch Arbeitgebern das oft gar nicht bewusst ist, will die diesjährige Weltstillwoche darüber aufklären.

Weltstillwoche 2023: „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“

Viele Mamas, die nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit in ihren Job zurückkehren möchten, machen sich Sorgen, wie ihre Arbeit sich mit dem Stillen vereinbaren lässt. Oft führt diese Unsicherheit dazu, dass sie lieber abstillen, obwohl das eigentlich gar nicht notwendig wäre. Genau darauf möchte die diesjährige Weltstillwoche aufmerksam machen, und stillende Mamas über ihre Rechte am Arbeitsplatz aufklären.

Vom 2. bis zum 8. Oktober steht deshalb alles unter dem Motto „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“. Ziel ist es, stillenden Mamas den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern, und auch Arbeitgeber über die rechtliche Situation und die Vorteile aufzuklären.

Aber wie genau  sieht denn jetzt die gesetzliche Regelung aus?

Stillen während der Arbeitszeit – wann immer ich will?

Dein Arbeitgeber muss dir Stillpausen gewähren, zumindest während der ersten zwölf Monate nach der Geburt deines Babys. Das heißt allerdings nicht, dass du dich dann jederzeit einfach so von deinem Arbeitsplatz entfernen darfst, um die Stillzeiten einzuhalten. Du solltest deinem Arbeitgeber absprechen, wann, wie lange und wo du diese Pausen einplanst. Kommt es dabei zu Streit, musst du gegebenenfalls die Aufsichtsbehörde für Mutter- und Kündigungsschutz einschalten. Auch Mamas in Teilzeit haben grundsätzlich Anspruch auf Stillpausen – es sei denn, ihre tägliche Arbeitszeit ist nur sehr kurz. Meist werden hier etwa zwei Stunden als Grenze genannt.

Wie lang dürfen die Stillpausen sein?

Im Gesetz steht, dass dein Arbeitgeber dir die „zum Stillen erforderliche Zeit“ gewähren muss. Tja, sonderlich präzise ist das natürlich nicht – und bietet deshalb Diskussionsmaterial. Immerhin wurde festgelegt, wie lange das Stillen während der Arbeitszeit mindestens erlaubt werden muss: zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Alles weitere hängt davon ab, ob du noch voll stillst, ob du dafür nach Hause fahren musst…  Überschreitest du die Mindestzeiten, darf dein Arbeitgeber allerdings von dir eine ärztliche Bestätigung verlangen, die belegt, dass die längeren Zeiten notwendig sind.

Schwierig wird’s auch, wenn du weit entfernt von deinem Arbeitsplatz wohnst. Dann werden die Wege eventuell nicht von der Stillzeit abgedeckt, die du einfordern kannst. Theoretisch wäre es dann möglich, dass du dir jemanden organisierst, der dir dein Kind in den Betrieb bringt. Praktisch geht das wohl an der Lebenswirklichkeit der meisten Mamas vorbei. Aber du kannst die Stillpausen stattdessen zum Abpumpen nutzen – oder von deinem Chef verlangen, dass du später zur Arbeit kommen, bzw. früher gehen darfst.

Muss ich die Zeit dann nacharbeiten?

Nein, du musst Stillpausen weder vor- noch nacharbeiten. Sie dürfen dir auch nicht von deiner Pause abgezogen werden, falls du — das hängt von deiner Arbeitszeit ab – üblicherweise eine hast. Dein Lohn darf dir wegen der Stillzeiten ebensowenig gekürzt werden.

Wichtig: Wenn du nicht mehr stillst, musst du das deinem Arbeitgeber mitteilen. Machst du einfach weiter Stillpausen, könnte man dir das schlimmstenfalls sogar als Betrug anlasten.

Jana Stieler
Ich lebe mit Mann und Sohn im Süden Hamburgs – am Rande der Harburger "Berge" (Süddeutsche mal kurz weghören: Der höchste Punkt misst immerhin sagenhafte 155 Meter ü. M.). Wenn ich nicht gerade einen Text verfasse, liebe ich Outdoor-Abenteuer mit meiner Familie, lange Buch-Badewannen-Sessions mit mir allein und abendliches Serien-Binge-Watching.

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