Nach Fehl- oder Totgeburt: Neuseeland beschließt Trauerurlaub für Paare

Das Parlament in Neuseeland hat einen Trauerurlaub für Paare nach einer Fehlgeburt oder einer stillen Geburt beschlossen. Damit geht das Land einen wichtigen und bisher einzigartigen Schritt für die gleichberechtigte Trauer von Paaren.

Drei Tage bezahlter Urlaub zur Trauerbewältigung für Paare

Der Schmerz vieler Eltern nach einer Fehlgeburt oder einer Totgeburt muss unermesslich sein, dennoch gibt es in solchen Fällen bisher keine Zeit für die Trauerbewältigung als Paar. In Neuseeland wurde genau das nun geändert: Das neuseeländische Parlament hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Demnach sollen künftig Paare, die während einer Schwangerschaft ein Kind verlieren, Anspruch auf drei Tage bezahlten Urlaub erhalten, wie unter anderem The Guardian berichtet.

Besonders toll: Das gilt nicht nur für die Mütter, sondern auch für ihre Partner oder Partnerinnen. Außerdem stehen die Urlaubstage auch Eltern zu, die eine Adoption geplant hatten. Dabei ist es völlig egal, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

Labour-Abgeordnete Ginny Andersen hatte den Gesetzesentwurf vorgestellt:

Die Trauer, die mit einer Fehlgeburt einhergeht, ist keine Krankheit, es ist ein Verlust. Dieser Verlust braucht Zeit – Zeit, um sich körperlich zu erholen und Zeit, um sich mental zu erholen; Zeit, um sich mit einem Partner zu erholen.“

In ihrer berührenden Ansprache stellt die Abgeordnete klar, dass viele Frauen eine Fehlgeburt oder eine Totgeburt erleiden. Dies sei also eine ebenso normale wie schreckliche Erfahrung im Leben vieler Paare. Dieses Erlebnis wäre extrem schmerzhaft und es wäre ein Unrecht, dass besonders den betroffenen Frauen bisher das Gefühl gegeben wurde, dass sie einfach weiterleben sollen, als wäre nichts passiert.

Neuseeland wird zum Vorreiter

Bisher konnten Angestellte in Neuseeland beim Arbeitgeber erst dann bezahlten Urlaub einreichen, wenn die Schwangerschaft mindestens 20 Wochen angedauert hatte. Das neue Gesetz ermöglicht den Urlaub unabhängig davon, wie lange die Schwangerschaft angedauert hat. Davon ausgenommen sind jedoch Abtreibungen. Damit wird Neuseeland zu einem echten Vorreiter, denn bisher hat kein anderes Land eine vergleichbare Gesetzgebung.

Zum Beispiel könnten Frauen in Indien zwar nach einer Fehlgeburt einen sechswöchigen Urlaub beantragen. Weil sich aber viele der Frauen dort in prekären Arbeitsverhältnissen befinden, trauen sich die meisten gar nicht, diesen Urlaub einzufordern. Die Partner der Frauen sind in Indien sowieso ausgeklammert.

Gesetzliche Lage in Deutschland bei Fehl- oder Totgeburten

In Deutschland wird bisher gesetzlich zwischen einer Fehlgeburt und einer Totgeburt unterschieden, wie sich dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) entnehmen lässt. Bei einer Totgeburt greift der gesetzliche Mutterschutz, nicht aber bei einer Fehlgeburt. Das wird damit begründet, dass eine Fehlgeburt juristisch gesehen keine Entbindung ist. Deswegen können betroffene Frauen sich zwar krankschreiben lassen, aber haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Partner oder Partnerinnen der Mütter werden auch in Deutschland nicht berücksichtigt.

Eine Totgeburt liegt für den deutschen Gesetzgeber vor, wenn das Geburtsgewicht des Fötus mindestens 500 Gramm beträgt oder die Geburt ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Bei einer Totgeburt gilt dann die allgemeine Schutzfrist nach der Entbindung.

Im Vergleich zum neuen Gesetz in Neuseeland ist Deutschland also auch noch ganz schön rückständig, oder?

Nicht nur, dass hier wenige Tage darüber entscheiden, ob eine Mutter Anspruch auf eine bezahlte berufliche Auszeit hat, die Partner werden überhaupt nicht berücksichtigt. Dabei ist es doch gerade in so einer Zeit der Trauer unglaublich wichtig, sich als Betroffene auf den Partner oder die Partnerin stützen zu können – und auch das andere Elternteil muss einen schweren Verlust verarbeiten.

Hoffen wir also, dass sich möglichst viele Länder ganz bald an dem neuen Gesetz in Neuseeland ein Beispiel nehmen!

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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