Ist es jedem außer Mamas mit Kindern verboten, auf diesen speziell gekennzeichneten Parklücken zu halten?
Naja, es ist so: Bestraft werden Kinderlose in diesem Fall höchstens vom Karma. Denn Mutter-Kind-Parkplätze sind keine rechtlich geschützten Sonderflächen laut Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet, dass es sich bei der Ausweisung eines Frauen- bzw. Mutter-Kind-Parkplatzes lediglich um eine Empfehlung handelt, nicht um ein Gebot – wie z.B. allrecht.de schreibt. Und das heißt wiederum:
Es gibt keine Bußgelder oder Strafen fürs Falschparken.
Eigentlich! Denn das stimmt oft nur, wenn sich die Mutter-Kind-Parkplätze auf einem öffentlichen Parkplatz oder aber in öffentlichen Parkhäusern befinden – denn hier gilt die StVO.
Auf privaten Parkflächen allerdings geben die Eigentümer den Ton an.
Und deshalb können Parkhaus-Betreiber oder Supermarkt-Inhaber eigene Nutzungsregeln festlegen. Und darauf bestehen, dass diese auch eingehalten werden! So können Hausverbote verhängt werden oder die Eigentümer des unberechtigt abgestellten Fahrzeugs können abgeschleppt werden – und müssen dies dann bezahlen.
Wieviel entspannter wäre es da, wenn einfach alle ein wenig Rücksicht nehmen würden?
Denn Mutter-Kind-Parkplätze machen allen, die mit kleinen Kindern unterwegs sind, das Leben wirklich enorm leichter! Denn ja, natürlich sind sie auch dafür gedacht, dass Papas, Großeltern, Babysitter etc. ganz in Ruhe die Kleinsten einfacher aus der Babyschale oder dem Kindersitz hieven können.
Mutter-Kind-Parkplatz: Wer darf hier eigentlich wirklich stehen?
Von
Laura Dieckmann
22. Januar 2025