Zweijähriger erstickt an Knacki-Wurst
Weder den Eltern noch einer befreundeten Krankenschwester gelingt es, das Stückchen von einer „Knacki“-Wurst des Herstellers Herta wieder hinaus zu befördern. Der kleine Lilian erleidet schließlich einen Herzstillstand und auch Sanitätern gelingt es nicht, ihn wiederzubeleben.
Der Anwalt der Familie kritisiert, dass von den Würstchen eine Gefahr für Kinder ausgehe: „Der Durchmesser der Würstchen entspricht genau dem der Speiseröhre der Kleinen.“ Der Prozess gegen den Fleischwarenhersteller aus dem nordrhein-westfälischen Herten begann in der Stadt Dax im Südwesten Frankreichs. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.
Streit um Warnhinweis auf der Verpackung
Herta hatte nach dem Unglück reagiert und einen Warnhinweis auf der Rückseite der Verpackung angebracht: „Für Kinder unter vier Jahren die Wurst der Länge nach schneiden und dann in ganz kleine Stücke, um Erstickungsrisiken zu vermeiden“, steht dort inzwischen geschrieben.
Den Eltern des verstorbenen Lilian reicht das jedoch nicht, sie möchten das der Warnhinweis auf der Vorderseite der Verpackung zu sehen ist. Der Hinweis sollte farbig und in Großbuchstaben sein. Der Wursthersteller verteidigte sich damit, dass die Verpackung der betreffenden Würstchen inzwischen weiterentwickelt wurde. Außerdem sei für Kleinkinder jedes Lebensmittel potentiell tödlich.
Was tun, wenn Kinder sich verschlucken
Noch ist unklar, wie im Prozess entschieden wird. Doch vielleicht hilft die mediale Aufmerksamkeit, Eltern auf die Erstickungsgefahr für Kleinkinder bei unterschiedlichen Lebensmitteln aufmerksam zu machen.
Wie ihr euch am besten verhaltet, wenn sich euer Kind beim Essen verschluckt und droht zu ersticken, könnt ihr zum Beispiel hier nachlesen.
Kleinkind erstickt an Herta-Würstchen: Konzern muss vor Gericht
Von
Lena Krause
17. Februar 2026