Die Energiepreise steigen aktuell in astronomische Höhen und stellen viele Familien und Geringverdiener vor Herausforderungen. Wenn das Geld eh schon knapp ist, dann sind die hohen Heizkosten eine kaum tragbare Belastung. Schlimmstenfalls sitzen Menschen lieber im Kalten, als eine hohe Rechnung zu riskieren. Immerhin: Manche Haushalte haben nun die Möglichkeit, einen einmaligen Heizkostenzuschuss zu beantragen.
UPDATE
Inzwischen hat die Ampel nachgebessert. Da der Ukraine-Krieg die Kosten noch mehr in die Höhe getrieben hat, hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, den ursprünglich vorgesehenen Betrag zu verdoppeln.
Der Heizkostenzuschuss wurde nun zunächst vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz tritt jedoch erst in Kraft, wenn es so vom Bundestag beschlossen wird.
Unterstützung soll es für Wohngeldbezieher, für Studenten mit Bafög, Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe geben. Single-Haushalte, die Wohngeld beziehen bekommen 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner gibt es 70 Euro. Studenten, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 230 Euro.
Dafür muss kein Antrag gestellt werden. Der Zuschuss wird für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt.
„Wir wissen, dass gerade einkommensschwächere Haushalte unter den steigenden Energiepreisen leiden“, sagte SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz der dpa. „Doch niemand sollte in einer kalten Wohnung leben müssen, darum bringen wir den Zuschuss noch in dieser Woche auf den Weg.“
Dieser Betrag könnte bald auf eurem Konto landen
Wie verschiedene Medien berichten, gibt es einen neuen Gesetzesentwurf des neuen Wohnungsministeriums. Dieser sieht vor, dass Menschen, die Wohngeld beziehen, eine einmalige Finanzspritze erhalten.
Wer allein wohnt, soll demnach 135 Euro erhalten, ein Zwei-Personen-Haushalt 175 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind weitere 35 Euro vorgesehen. Insgesamt könnten ca. 710.000 Haushalte das Geld erhalten.
So setzt sich der Zuschuss zusammen
Der einmalige Zuschuss wurde von der Ampelkoalition beschlossen, nachdem die Heizkosten im Herbst in schwindelerregende Höhen gestiegen waren. „Dadurch sollen Wohnen und Heizen bezahlbar bleiben und die Mehrkosten aus den kalten Wintermonaten aufgefangen werden“, steht laut der Tagesschau in einem Eckpunktepapier des Ministeriums.
Um den Geldbetrag für den Heizkostenzuschuss zu ermitteln, wurden Simulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln zu Rate gezogen. Diese Berechnungen bilden also die Grundlage für die Höhe des Zuschusses.
Kritik an der einmaligen Finanzspritze
„135 Euro für Einzelpersonen und 175 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt für die gesamte Heizperiode 2021/2022 reichen für viele Haushalte nicht aus, den starken Anstieg der Heizkosten auszugleichen”, sagte der Vorstandschef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller. Dem Vergleichsportal Verivox zufolge verteuerte sich Energie binnen eines Jahres um 35 Prozent, noch nie mussten private Haushalte so viel zahlen.
Das sind die Voraussetzungen
Wer den Heizkostenzuschuss bekommen möchte, muss in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben oder beziehen. Ausgezahlt wird das Geld dann im Sommer, zumindest kündigte Wohnungsministerin Klara Geywitz (SPD) das an.
Das Geld soll nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden. Insgesamt soll diese Unterstützung den Bund 130 Millionen Euro kosten. Es muss kein Antrag gestellt werden. Der Zuschuss wird für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt.
Wirst du den Heizkostenzuschuss bekommen, wenn er beschlossen wird? Schreib uns deine Meinung dazu gerne in die Kommentare!
Auch bei euch ist das Geld am Monatsende knapp? Dann schaut euch gerne unsere Tipps im Beitrag „Kinder sind teuer – Hier kannst du ganz leicht sparen” an.