Jetzt wird es gaga: MeckPomm erlaubt Ausflüge für Geimpfte – aber ohne Kinder

Seit Wochen wird über den Sinn und Unsinn, die Notwendig- und Gerechtigkeit über die „neuen“, alten Freiheiten für Geimpfte diskutiert.

Jetzt wird an einem aktuellen Beispiel ganz deutlich klar, wie schwierig, konfus und eigentlich kaum umsetzbar diese Pläne teilweise sind:

Denn Mecklenburg-Vorpommern öffnet seine „Pforten“ für vollständig Geimpfte, wie u.a. BILD berichtet. Diese dürfen aus anderen Bundesländern als Tagestouristen kommen oder auch endlich wieder Zeit in eventuellen Zweitwohnungen verbringen.

Nur: Ihre Kinder müssen offenbar „draußen warten“!

Denn, nein: Diese sind ganz sicher nicht vollständig geimpft – schon einfach deshalb, weil es noch gar nicht möglich ist!

Die Verordnung aus Mecklenburg-Vorpommern lautet:

„Das Verbot in Absatz 1 gilt nicht für Personen mit vollständigem Impfschutz gemäß § 1b Absatz 2 dieser Verordnung, wenn diese Personen frei von typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust sind. Hinsichtlich der Nachweisführung des vollständigen Impfschutzes gilt § 1b Absatz 3 dieser Verordnung.“

Ansonsten gilt der Lockdown bis 22. Mai. Und damit auch das Einreiseverbot für alle anderen.

Für alle, die nicht vollständig geimpft sind.

Das heißt also, dass Familien Pech gehabt haben. Wer demnächst ans Meer wollte, schon zweimal geimpft ist und sich daher schon gefreut hat –  guckt jetzt in die Röhre, wenn er Kinder hat.

Laura Dieckmann
Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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