Entgelttransparenz-Gesetz: So erfährst du, ob du als Mama weniger verdienst

Mütter haben es auf dem Arbeitsmarkt oft nicht leicht. Hast du auch das Gefühl, dass du nach deinem Einstieg aus der Elternzeit ungerecht bezahlt wirst? Oder schon vorher weniger verdient hast als andere?

Das neue Entgelttransparenz-Gesetz könnte dir Gewissheit verschaffen. Künftig können Arbeitnehmer einen Einblick in die Gehälter von Kollegen in gleichen Positionen verlangen.

Es verbietet zudem die – leider noch weit verbreitete – ungleiche Bezahlung aufgrund des Geschlechts. Das Gesetz, das seit Juli 2017 besteht, will erreichen, dass Frauen und Männer für vergleichbare Arbeit den gleichen Lohn erhalten.

Nach einer Organisationszeit für die Betriebe hat seit dem 6. Januar 2018 daher jeder einen Anspruch darauf, Auskünfte über Gehälter anzufordern – soweit er in einem Betrieb mit mehr als 200 Mitarbeitern arbeitet.

In der Theorie ist das schon mal ein großer Schritt. In der Praxis hakt das Gesetz allerdings an einigen Stellen. Gerade bei Firmen, in denen Gehälter persönlich und frei von Gehaltstabellen verhandelt werden, wird es zu Problemen kommen. Denn da nicht nach einzelnen, persönlichen Gehältern gefragt werden kann, müssen Vergleichsgruppen gebildet werden.

Gerade in Führungspositionen verdienen Frauen oft weniger als Männer. Wenn weibliche Führungskräfte ihr Gehalt verglichen haben möchten, wird es allerdings problematisch. Denn zum Vergleich müssen sechs andere Angestellte des anderen Geschlechts gefunden werden, die in etwa die gleichen Aufgaben im Betrieb haben („Die Beschäftigten müssen sich bei Bedarf gegenseitig ersetzen können“). Je komplexer eine Position ist, je höher die Position, desto schwieriger wird es aber auch in großen Betrieben, vergleichbare Jobs zu finden.

Zudem wird von Experten kritisiert, dass nicht deutlich ist, ob Gehaltsbestandteile wie ein Dienstwagen mit eingerechnet werden. Und in vielen Fällen schwanken die Gehälter auch je nach Region.

Es gibt also einige Einschränkungen, die die Auskunft deutlich erschweren. Wenn du dein Recht trotzdem nutzen möchtest, kannst du deinen Antrag schriftlich an den Betriebsrat oder direkt an die Geschäftsleitung stellen. Der Betriebsrat kann dein Anliegen anonym weitergeben. Vordrucke für Auskunft-Anträge hat das Familienministerium ins Netz gestellt.

Dein Arbeitgeber hat dann drei Monate Zeit, Auskunft zu geben. Gibt er keine rechtzeitige Antwort, kann es bis zum Gerichtsverfahren kommen – dort muss er dann beweisen, dass keine Benachteiligung vorliegt.

Was passiert, wenn eine ungleiche Bezahlung aufgedeckt wird? Suche das Gespräch mit deinem Arbeitgeber, dort kannst du mit der Information eine Anpassung deines Gehalts verlangen. Oder du wendest dich an den Betriebsrat. Ist dein Arbeitgeber nicht zur Zahlung bereit, musst du deinen Anspruch gerichtlich einfordern, wobei „die Informationen aus dem Auskunftsanspruch die gerichtliche Durchsetzung im Einzelfall erleichtern können“, so die Broschüre „Das neue Entgelttransparenzgesetz“ des Bundesministeriums.

Puh, tja… In der Theorie ist das Gesetz zwar eine gute Idee, aber es sind noch zu viele Fragen offen. Was uns Frauen das am Ende wirklich alles nützt, wird die Zukunft zeigen, wenn die ersten Anträge von Arbeitnehmern eingehen. Wir fragen uns zum Beispiel: Wenn ich gegen meinen Chef klage, bin ich dann nicht längstens in der Firma gewesen? Wie genau werden Teilzeit- mit Vollzeitstellen verglichen?

Laura Dieckmann
Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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