Du möchtest ein geflüchtetes Kind aufnehmen? Hier bekommst du Infos:

Der Krieg in der Ukraine tobt weiter, täglich sehen wir in den Nachrichten Bilder des großen Leids, dass die Menschen dort erfahren. Immer mehr von ihnen verlassen ihre Heimat, um zu überleben und den schrecklichen Umständen dort zu entfliehen.

Darunter sind auch viele Kinder, die alleine unterwegs sind. Vor kurzem hat meine Kollegin Lena zusammengefasst, wie man diesen Kindern, die ohne Begleitung auf der Flucht sind, helfen kann.

Daraufhin haben wir viele, viele Nachrichten von Leser*innen bekommen, die gerne ein oder mehrere geflüchtete Kinder bei sich aufnehmen möchten.

Die Hilfsbereitschaft ist riesig – aber wie kommt man denn überhaupt in Kontakt?

Neben lokalen Angeboten der einzelnen Städte und Gemeinden (bitte jeweils googeln), gibt es inzwischen große Plattformen im Internet, die Wohnraum-Suchende und -Bietende zusammenbringen sollen.

Eine davon ist Unterkunft Ukraine. Wer für mindestens 14 Tage lang ein Bett oder gar ein Zimmer zur Verfügung stellen kann, kann sich hier mit seiner Stadt, der möglichen Aufenthaltsdauer und den vorhandenen Sprachkenntnissen registrieren. Die Macher der Seite vermitteln dann.

Weitere Angebote sind die internationale Seite icanhelp.host, das Blau-Gelbe Kreuz und Warmes Bett.

Wer explizit unbegleitete Kinder und Jugendliche aufnehmen möchte, sollte sich an das zuständige Jugendamt wenden, da dieses auch weiterführend hilft: Wie kann ich die traumatisierten Kinder unterstützen? Wie finden sie später wieder mit ihrer Familie zusammen?

Was sollte ich als Gastgeber bedenken?

  • Eigentlich ist es rechtlich okay, Flüchtlinge aufzunehmen. Der Mieterbund rät aber, den Vermieter dennoch um Erlaubnis zu bitten, wenn die Beherbergung länger als sechs Wochen dauert
  • Gehören die Geflüchteten zur eigenen Familie, ist keine Erlaubnis nötig
  • Für erhöhte Kosten (Lebensmittel, Strom, Wasser, Heizung) kommt der Mieter vorerst selbst auf. Das lokale Sozial- oder Wohnungsamt kann die Kosten übernehmen, ist aber nicht dazu verpflichtet
  • Für Schäden in der Wohnung haftet der Mieter
  • Es ist wichtig, sich klarzumachen, dass hier keine Feriengäste aufgenommen werden, sondern traumatisierte Menschen. Daher rät z. B. die Caritas auch davon ab, Geflüchtete in seine Ein – oder Zwei-Zimmer-Wohnung mit aufzunehmen. Geflüchtete brauchen Rückzugsmöglichkeiten

Übrigens: Das Familienministerium hat einen Leitfaden herausgebracht, wie Gastgeber mit traumatisierten Geflüchteten sensibel umgehen können, den findet ihr HIER.

Laura Dieckmann
Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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