Wegen ihres Gesundheitszustands hatte ihr Arzt ihr bescheinigt, dass bei ihr im Falle einer Covid-19-Erkrankung ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren bis tödlichen Verlauf bestehe.
Daher hatten die Eltern wohl versucht, für ihre Tochter beim Gesundheitsamt einen Impftermin zu bekommen. Ohne Erfolg.
Daher ersuchten sie im Namen des Mädchens vor dem Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz, der nun teilweise gewährt wurde. Der Beschluss des Gerichts: Das Mädchen gehöre zwar nicht zu der Kategorie der Personengruppe mit höchster Priorität, aber als Person mit geistiger Behinderung zu der Personengruppe mit hoher Priorität.
Daher muss die Stadt Frankfurt sie jetzt bei der Vergabe von Covid-19-Impfterminen auch mit hoher Priorität berücksichtigen.
Dieser Einstufung stehe im Übrigen auch nicht entgegen, dass die Antragstellerin minderjährig ist.
Zwar sei der Impfstoff offiziell nicht für Kinder zugelassen, dennoch bestehe im Einzelfall die Möglichkeit der Gabe von zugelassenen Arzneimitteln außerhalb der Parameter ihrer Zulassung.
Der behandelnde Kinderarzt hatte erklärt, er werde die Impfung seiner kleinen Patientin vornehmen, wenn der Impfstoff zur Verfügung stehe.
Corona-Impfung: Schwerbehindertes Kind wird jetzt geimpft
Von
Laura Dieckmann
14. Februar 2021