Es gibt keine Ausgangssperre bei häuslicher Gewalt!
Und das ist nicht nur moralisch, sondern auch per Gesetz save: Denn im Infektionsschutzgesetz sind Ausnahmen für die verhängten Ausgangssperren festgelegt. Dazu gehört auch die „Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben“.
Die Flucht vor einem gewalttätigen Partner ist also JEDERZEIT erlaubt!
Es ist eine harte Zeit und sie verlangt viel ab. Manchmal hat man sicher das Gefühl, dass es keinen Ausweg gibt. Doch den gibt es! Gerade jetzt ist es wichtig, nicht aufzugeben, stark zu bleiben. Niemand muss da alleine durch!
Hilfe bekomnst du unter anderem beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen angerufen werden unter 08000 116 016.
Weitere Hilfe gibt es auf www.hilfetelefon.de
Bei häuslicher Gewalt gilt keine Ausgangssperre!
Von
Laura Dieckmann
17. Februar 2026