Haben meine Schwiegereltern das Recht, meine Kinder zu sehen?

Du hast Stress mit deinen Schwiegereltern oder deine eigene Mama nervt?

Das geht leider vielen Frauen so. Auch wenn wir alle von der intakten Groß-Familie träumen, sieht die Realität oft anders aus. Um fast alles kann man sich streiten: Wie oft die Großeltern vorbeikommen dürfen, wie viel Süßigkeiten ok sind und wann die Kinder ins Bett sollen.

Kommt eine Scheidung oder Trennung der Eltern hinzu, verschärfen sich die Konflikte. Oder entstehen in dieser Zeit, wenn bis dahin alles harmonisch war.

Eskalieren die Streitigkeiten, haben diese oft langfristige Folgen: Die „Bundesinitiative Großeltern“ schätzt, dass rund 150.000 Kinder jährlich (!) den Kontakt zu Oma und Opa verlieren.

Doch ist das überhaupt rechtens? Darf ich den Kontakt zu meinen Eltern oder meinen Schwiegereltern abbrechen?

Tatsächlich gibt es ein Gesetz, das Oma und Opa prinzipiell das Recht gibt, ihre Enkel zu sehen. Das Gesetz ist relativ neu, es gibt es erst seit 1989. Es bedeutet: Prinzipiell können Oma und Opa vor Gericht ziehen und fordern, ihre Enkel zu sehen – wenn die Eltern den Umgang blockieren. Der Schuss kann allerdings nach hinten los gehen, wie ein aktueller, sehr unschöner Fall gerade zeigt:

Eine Familie zerstritt sich, weil die Großeltern sich nach Empfinden der Eltern zu sehr in die Erziehung der Kinder einmischten. Bis dahin ein typischer Fall. Zwei Jahre lang brach der Kontakt ab. Dann startete die Familie einen neuen Versuch – allerdings mit einer zweifelhaften Idee: Die Großeltern gewährten den Eltern ein zinsloses Darlehen und knüpften daran die Bedingung, ihr beiden Enkelkinder regelmäßig sehen zu dürfen.

Weil Oma und Opa weiterhin mit der Erziehung ihrer Enkel unzufrieden waren, wandten sie sich – laut Presseberichte – sogar an das Jugendamt. Die Reaktion der Eltern? Sie verboten den Umgang erneut. Daraufhin sogen die Großeltern vor Gericht.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs: Die Eltern dürfen den Großeltern das Umgangsrecht entziehen. Sie haben bei der Erziehung Vorrang – und nicht Oma und Opa, so die Begründung.

Prinzipiell entscheiden die Gerichte im Sinne des Kindswohls und nicht danach, wer sich wann wie wo schlecht benommen hat oder in innerfamiliären Konflikten recht hat oder nicht.

Zum Glück enden die meisten Verhandlungen jedoch in einer Mediation, bei der gemeinsam mit einem externen Berater nach einer für alle tragbaren Lösung gesucht wird. Oder die Familien vertragen sich im Zuge der Verhandlungen von selbst wieder.

Es ist also ganz klar geregelt:
Hier die Eltern – die verantwortlichen Erziehungsberechtigten. Dort die Großeltern – die Quatschmacher, Hausaufgaben-Unterstützer, Kuchen-Bäcker, Handwerker, Gärtner, Baumhaus-Bauer.

So kann es gut funktionieren!

Tamara Müller
Als süddeutsche Frohnatur liebe ich die Wärme, die Berge und Hamburg! Letzteres brachte mich vor sieben Jahren dazu, die Sonne im Herzen zu speichern und den Weg in Richtung kühleren Norden einzuschlagen. Ich liebe die kleinen Dinge im Leben und das Reisen. Und auch wenn ich selbst noch keine Kinder habe, verbringe ich liebend gerne Zeit mit ihnen.

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