Eltern nutzen Kontaktbeschränkung, um Ex das Umgangsrecht zu nehmen

Eines ist klar: Die Corona-Pandemie hat auf das Leben unserer Kinder einen großen Einfluss, sie leiden häufig besonders unter den Maßnahmen zur Eindämmung des Virus.

Wie die BILD berichtet, kommt zu den Kita- und Schulschließungen ein weiteres großes Problem:

Viele Elternteile, die im Streit getrennt sind, versuchen, die Kontaktbeschränkungen zu nutzen, um ihrem Ex den Umgang mit den gemeinsamen Kindern zu erschweren.

Bestehende Besuchsrechte werden widerrufen, weil die Besuchsregelungen sich zur Zeit auf nur eine Person aus einem fremden Haushalt beschränken. Und in Teilen Deutschlands, wo die 15-Kilometer-Regel gilt, wird diese als Grund benutzt, dass das Kind nicht abgegeben werden dürfe.

Katrin Helling-Plahr, FDP-Gesundheitsexpertin, kennt diese Fälle schon aus dem ersten Lockdown – und wird auch jetzt wieder von zahlreichen Eltern darauf angesprochen. Sie sprach die Regierung auf diese Problematik an. Diese gab an, dass sie bei den Maßnahmen zwar „den besonderen Schutz von Ehe und Familie und die Rechte des Kindes, insbesondere das Recht auf den Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil“ berücksichtige, aber:

Die endgültige Entscheidung über die genauen Regelungen lägen jeweils bei den Bundesländern.

Gegenüber BILD sagte die Gesundheitsexpertin: „Es muss klar sein, dass wir Corona mit aller Kraft bekämpfen müssen. Genauso klar muss aber sein, dass Umgangsregelungen trotz der Krise weiter gelten müssen. Kinder brauchen beide Eltern – gerade auch in der Krise. Es geht nicht um irgendwen, sondern die eigene Familie.“ Sie verlangt, dass die Regierung dies klar kommunizieren müsse und sich nicht länger „wegducken“ solle.

Trotzdem fragen sich natürlich alle Betroffenen, was denn nun in ihrem eigenen Bundesland aktuell gilt. Denn schlimm ist die Situation allemal, besonders für die Kinder, aber auch für Elternteile, die ausgegrenzt werden sollen. Deswegen ist es gut zu wissen, welche Rechte man hat.

Ein kurzer Überblick:

In diesen Bundeländern gilt die „Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts“ generell als Grund, Kontaktbeschränkungen und die 15-Kilometer-Regel, wenn diese aktiv ist, zu umgehen. Jedes Elternteil darf seine Kinder sehen und zu sich nehmen:

• Bayern

• Nordrhein-Westfalen

•  Niedersachsen

• Thüringen

• Sachsen

• Berlin

• Hessen

• Rheinland-Pfalz

• Hamburg

• Saarland

In diesen Bundesländern kommt es darauf an, wie alt die Kinder sind:

• Baden-Württemberg: Das Sozialministerium gab an: dass die „Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts weiterhin möglich“ sei. Allerdings gilt die Eine-Person-Regelung – ausgeschlossen sind dabei Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Sind die Kinder älter, könnten Elternteile den Besuch beim anderen Elternteil untersagen.

• Mecklenburg-Vorpommern: Hier greift die Eine-Person-Regelung bei Kindern bis zwölf Jahre. Bei Geschwistern getrennt lebender Eltern, die älter als zwölf Jahre sind, greifen die Kontaktbeschränkungen.

In diesen Bundesländern ist die Lage nicht ganz klar:

• Schleswig-Holstein: Hier versuchen tatsächlich einige Eltern die Corona-Maßnahmen als Grund zu nehmen, den Ex-Partnern den Umgang zu verbieten. BILD zitiert die Sprecherin des Sozialministeriums: „Es liegen dem Sozialministerium entsprechende Beschwerden vor, über die noch nicht abschließend entschieden worden ist.“ Sie sagt aber auch: „Die Regelung, soziale Kontakte soweit wie möglich einzuschränken, bezieht sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben.“

• Bremen: Auf die Nachfrage der Zeitung antwortete die Gesundheitsministerin des Landes nur, dass es in der Verordnung des Landes Bremen keine Regelung zur 15-Kilometer-Grenze gebe.

• Brandenburg: Hatte sein Statement bis Redaktionsschluss nicht abgegeben.

• Sachsen-Anhalt: Hatte sein Statement bis Redaktionsschluss nicht abgegeben.

Kennt ihr diese Situation? Haben die Pandemie und die Maßnahmen gegen sie diesbezüglich etwas in eurem Alltag als getrennte Eltern geändert? Oder nimmt gar, anders herum, das andere Elternteil die Vorgaben als Grund, sein Kind nicht mehr zu sehen?

Laura Dieckmann
Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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