Mütterrente 3: Das sollten Eltern jetzt wissen

Die Mütterrente 3 geht gerade durch alle Medien. Ab 2027 soll sie die aktuelle Rentenaufstockung für Erziehende ablösen. Aber was steckt eigentlich genau dahinter – und wer profitiert wirklich davon?

Das Wichtigste in Kürze:

• Was ist neu ab 2027?
Einheitlich drei Jahre Rentenanspruch für alle Eltern – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder.

• Wer kann sie bekommen?
Mütter, Väter, Großeltern, Pflege-, Stief- und Adoptiveltern – wenn sie die Kinder betreut haben.

• Wie hoch ist der Zuschlag?
Pro Jahr Erziehungszeit ca. 50 € monatlich (pro Kind) – das entspricht einem Rentenpunkt.

• Was muss ich tun?
Kein Antrag nötig – aber: Kindererziehungszeiten müssen im Rentenkonto hinterlegt sein.

• Warum ist das wichtig?
Es gleicht Rentennachteile durch Care-Arbeit aus.

Warum ist die Mütterrente wichtig?

Kinder großzuziehen ist ein (meistens wunderschöner) 24/7-Job. Aber: Diese Care-Arbeit wird gesellschaftlich kaum anerkannt – und finanziell schon gar nicht! Gerade für Eltern, die ihre berufliche Laufbahn unterbrechen oder in Teilzeit gehen, um für ihre Kinder da zu sein, hat das später spürbare Folgen. Wer beruflich für das Familienleben zurückgesteckt und dafür wenig bis gar nichts in die Rentenkasse einzahlt, merkt das im Alter. Das soll die Mütterrente abpuffern.

Was ist die Mütterrente?

Der Begriff kann einen ein wenig irritieren, denn es handelt sich hierbei nicht um eine eigene Rentenart, die einem in speziellen Fällen zusteht. Die Mütterrente ist ein Zusatz zur gesetzlichen Rente. Sie gilt seit 2014 und wurde 2019 das erste Mal reformiert. Das Ergebnis der Reform, die „Mütterrente 2“, gilt aktuell.

Auch auf einer zweiten Ebene ist der Begriff Mütterrente irreführend: Denn natürlich können nicht nur Mütter/Frauen die Mütterrente in Anspruch nehmen, sondern auch Väter/Männer. Wenn sie denn den entscheidenden Anteil an der Kindererziehung übernommen haben. Auch Großeltern oder andere Verwandte können von der Regelung profitieren.

Es müssen dafür immer folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • sie übernehmen die Erziehung eines Kindes in dessen ersten 30 Lebensmonaten
  • das Kind lebt während der anrechenbaren Kindererziehungszeit dauerhaft in ihrem Haushalt

Wie wird die Mütterrente berechnet?

Aktuell richtet sich die Höhe der Mütterrente nach dem System der gesetzlichen Rente. Es wird davon ausgegangen, dass eine Mutter während der Erziehungszeit bis zu drei Jahre lang auf ein Einkommen verzichtet, das dem Durchschnitt der gesamten Einkommen aller Versicherten entspricht.

Für jedes dieser Jahre gibt es pro Kind einen sogenannten Rentenpunkt, der aktuell einem monatlichen Aufschlag von 50,49 € Euro entspricht  (vorläufiger Wert für 2025).

Bei der aktuellen Mütterrente 2 gilt:

• Für vor 1992 geborene Kinder können bis zu zweieinhalb Jahre der Kindererziehung bei der Rente angerechnet werden.

• Für Kinder, die nach 1992 zur Welt kamen, sind es bis zu drei Jahre.

Muss ich auf diese Rentenaufstockung Steuern zahlen?

Wie alle anderen Renten in Deutschland ist auch der Mütterrente-Anteil der Rente eine Bruttorente. Rentner*innen müssen also Sozialabgaben und Steuern darauf entrichten. Die Berechnung des Steuersatzes funktioniert dabei genauso wie für Berufstätige.

Und was ist die Mütterente 3?

Mit der Mütterrente 3 soll das bisher zweigleisige System vereinheitlicht werden.

Die Pläne der Regierung sehen für Mütterente 3 – oder auch die „erweiterte Mütterrente“ – vor, dass für alle Eltern drei Jahre Kindererziehung angerechnet werden können. Unabhängig vom Geburtstermin ihrer Kinder.

Die Regierung plant diese neue, fairer gedachte Regelung ab dem 1. Januar 2027 umzusetzen.

Profitieren auch Adoptiveltern von der Mütterrente?

Ja, die Mütterrente gilt nicht nur bei der Erziehung leiblicher Kinder, sondern auch für die von

• Stiefkindern

• Pflegekindern

• Adoptivkindern

Das gilt auch für Partner*innen in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder Partnerschaft, die eigene oder fremde Kinder großziehen.

Die Voraussetzung für die Anrechnung in diesen Fällen ist aktuell:

Das Kind war jünger als 2,5 Jahre (vor 1992) bzw. 3 Jahre (ab 1992) , als es in die Familie gekommen ist.

Was gilt bei der erweiterten Mütterrente, wenn ich mehrere Kinder habe?

Die Mütterrente wird für jedes Kind einzeln berechnet – hier gilt bisher das jeweilige Geburtsjahr. Es kann also sein, dass die Rentenkasse für zwei Kinder unterschiedlich viele Rentenpunkte gutschreibt. Auch dieser Fall ändert sich mit der Mütterrente 3, da sich der Zuschuss ja für die Kinder aller Geburtsjahre angleicht.

Supergut: Die Mütterrente für zwei und mehr Kinder erhält man auch in vollem Umfang, wenn sich die jeweiligen Erziehungszeiten überlappen. Das gilt dann beispielsweise auch für Zwillinge!

Wie beantrage ich die Mütterente 3?

Die beste Nachricht überhaupt für alle Formularmuffel wie mich: Die Mütterrente 3 landet – genau wie ihre beiden Vorgängerinnen – auch ohne speziellen Antrag auf dem Konto.

Aber: Damit sie ausgezahlt werden kann, müssen die Erziehungszeiten im Rentenkonto hinterlegt sein.

Und das geht tatsächlich manchmal unter. Für alle ab 43 empfiehlt die Rentenversicherung eine Kontenklärung. Dieser Vorgang zeigt, ob das Versicherungskonto vollständig ist. Zeigt die Klärung, dass die Kindererziehungszeiten fehlen, beantragt man ihre Registrierung beim Rentenversicherungsträger. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man dafür die Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder zur Hand haben.

Die Kontaktdaten deines Rentenversicherungsträgers findest du hier:

Rentenversicherungsträger

Außerdem kann man fehlende Erziehungszeiten auch per Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung ergänzen, dieses findest du hinter diesem Link:

Formular Kindererziehungszeiten V0800 der deutschen Rentenversicherung

Es gibt viel Kritik an der erweiterten Mütterrente:

Besonders die Wirtschaftsverbände üben massive Kritik an den neuen Plänen zur Mütterrente. So moniert Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) laut Presseportal, dass es „für überflüssige Rentengeschenke“ genug Geld gäbe, für eine „signifikante Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“ dagegen zu wenig übrig bliebe. Auch das Handwerk hält mit seinem Unmut nicht hinter dem Berg: „Wenn (…) zugesagte Entlastungen nicht kommen, während gleichzeitig teure politische Projekte umgesetzt werden, gerät bei den Betrieben das Vertrauen (…) ins Wanken!“ – so wird Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), von der Deutschen Handwerkszeitung zitiert.

Mütterrente bedeutet Anerkennung der Care-Arbeit

Bei wirklich allem Verständnis für die legitime Frustration der Wirtschaft: Begriffe wie „überflüssige Rentengeschenke“ treffen hier nun wirklich nicht zu.

Die Mütterrente 3 ist keine Belohnung oder eine Wohltat „on top“ für Mamas, die es sich zu Hause schön gemacht haben – sondern eine längst überfällige Anerkennung der Care-Arbeit, die meist von Frauen jahrzehntelang unbezahlt geleistet wurde und wird! Gerade die Mütter der vor 1992 geborenen Kinder haben oftmals gar nicht gearbeitet und stehen vor der Gefahr der Altersarmut.

Ganz klar fehlen wichtige Entlastungen für Unternehmen – aber dieser Unmut sollte nicht ausgerechnet gegen Familien und Mütter gerichtet werden.

Sag mal, was hälst du denn von der Mütterrente?
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Mütterrente: Ungerecht oder eine angemessene Unterstützung?x

Hier findest du weitere Pläne der Regierung:

Union & SPD: Hier sollen Familien entlastet werden

Quellen:

(1): https://www.vermoegenszentrum.de/wissen/rentenpunkte-entgeltpunkte#kaufen abgerufen am 11.7.2025, 14.45 Uhr

(2) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kontenklaerung.html abgerufen am 11.7. 2025 14.48 Uhr

(3) https://www.betanet.de/rentenversicherungstraeger.html abgerufen am 11.7. 2025 14.48 Uhr

(4) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.html abgerufen am 11.7.2025 14.49 Uhr

(5) https://www.presseportal.de/pm/6564/6068711 abgerufen am 11.7.2025 14.50 Uhr

(6) https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/senkung-der-stromsteuer-fuer-alle-bleibt-aus-364986/ abgerufen am 11.7.2025 14.51 Uhr

Laura Dieckmann

Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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