Ausbildungsfreibetrag: So werden Eltern jetzt finanziell entlastet

In den ersten Lebensjahren seines Kindes kann man es sich kaum vorstellen, und doch kommt es schneller, als man denkt: Irgendwann ist der Tag gekommen, an dem sich die „lieben Kleinen“ für einen Beruf entscheiden. Also – hoffentlich.

Das ist zwar ein großer Schritt in Richtung Unabhängigkeit, aber eben auch noch nicht das Ende der Verantwortung der Eltern.

Denn die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, den Lebensbedarf und die erste Berufsausbildung ihres Kindes bis zum Ende der Ausbildung zu finanzieren.

Einem Kind steht ein fixer Betrag zu (laut Düsseldorfer Tabelle), der aber nicht in Form von „echtem Geld“ ausgezahlt werden muss. Denn zu der vorgeschriebenen Unterstützung zählen auch eine Unterkunft, Verpflegung… Allerdings dürfen Eltern dabei nicht über den Berufswunsch oder die Bleibe ihres Kindes bestimmen.

Viele Eltern würden ihre Kinder sicher auch ohne Gesetze unterstützen – auch, wenn das ganz schön ins Geld geht!

Deswegen gibt es seit Jahresbeginn eine höhere steuerliche Entlastung für Eltern.

Der Steuerfreibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs ist zum 1. Januar 2023 um 276 Euro erhöht worden. Somit liegt er jetzt bei 1200 Euro pro Jahr und pro Kind, wie u.a. Merkur.de berichtet.

Für Kinder, die mindestens 18 Jahre alt sind, eine Ausbildung machen und nicht mehr zu Hause wohnen, können Eltern einen zusätzlichen Ausbildungsfreibetrag mit ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen. Oder aber, als Alternative, sie tragen den Ausbildungsfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ein, sodass er monatlich in einer Höhe von 100 Euro bei der Auszahlung des Gehalts berücksichtigt wird.

Diese Möglichkeiten gelten für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen mindestens einen Tag zutreffen. Starttermin kann dabei z.B. der 18. Geburtstag oder die Gründung des eigenen Haushalts sein, sofern alle anderen Bedingungen erfüllt sind.

Für die anderen Monate wird der Freibetrag jeweils um ein Zwölftel gekürzt.

Das letzte Mal kann der Ausbildungsfreibetrag für den Monat, in dem die Ausbildung mit einem Berufsabschluss endet oder in dem der 25. Geburtstag gefeiert wird, in Anspruch genommen werden.

Alle Kosten, die eine Ausbildung mit sich bringt (Fahrtkosten, Fachbücher…) sind steuerlich mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 1.464 Euro bzw. 2.928 Euro für Verheiratete sowie mit dem Kindergeld oder Kinderfreibetrag abgegolten,

Pro Kind wird der Ausbildungsfreibetrag, genauso wie das Kindergeld, einmal gewährt.

Getrennt lebende oder geschiedene Eltern, die jeweils mit dem halben Kinderfreibetrag begünstigt werden, müssen sich ihn standardmäßig ebenfalls halbieren.

Übrigens: Verdient das Kind selbst Geld, so wirkt sich das nicht auf den Freibetrag aus.!Weder Einkünfte des Kindes, noch Ausbildungsbeihilfen oder -kredite wie Bafög mindern den Freibetrag für die Eltern.

Laura Dieckmann
Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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