Jetzt mal ehrlich: Sind deine Finanzen geregelt für den unwahrscheinlichen Fall, dass du stirbst? Für wen ein Testament essentiell ist und was drin stehen muss, verrät unsere Expertin.

Inhalt dieses Artikels

    Wann ist ein Testament nötig, wann sinnvoll?

    Gehen wir von einer recht klassischen Familienkonstellation mit zwei verheirateten Elternteilen und zwei eigenen Kindern aus:

    Dann ist es rechtlich zwar nicht vorgeschrieben, ein Testament zu verfassen, aber es ist in den allermeisten Fällen sinnvoll, sagt Karina Matulic-Neb, Rechtsanwältin von der Ruby Kanzlei Berner Matulic-Neb im Gespräch mit unserer Autorin Julia Felicitas Allmann. „Wird von den Eltern kein Testament errichtet, gilt die gesetzliche Erbfolge.“

    Und das bedeutet (wenn die Ehe gesetzlich als Zugewinngemeinschaft gilt): Stirbt beispielsweise der Vater, bekommt die eine Hälfte des Erbes seine Frau, die andere Hälfte teilt sich unter den Kindern auf. Die Mutter bildet dann mit ihren Kindern eine Erbengemeinschaft – und alle Entscheidungen über das Erbe müssen gemeinsam getroffen werden.

     

    Rechtsanwältin Karina Matulic-Neb weiß, worauf es bei einem Testament ankommt und wann es für Eltern Sinn macht.
    Rechtsanwältin Karina Matulic-Neb weiß, worauf es bei einem Testament ankommt und wann es für Eltern Sinn macht. Foto: Privat

    Besitzt die Familie ein eigenes Haus, werden die Kinder zu Miteigentümer*innen und die Mutter muss alle Entscheidungen mit ihnen abstimmen. „Dies birgt für den längerlebenden Ehegatten das erhebliche Risiko, dass er sich im Rahmen der Erbauseinandersetzung mit den Kindern auseinandersetzen und im schlimmsten Fall die Familienimmobilie veräußern muss“, so die Expertin. Deshalb kann es in einem solchen Fall sinnvoll sein, per Testament zu bestimmen, dass nur das hinterbliebene Elternteil die Immobilie erbt – und die Kinder sie erst erhalten, wenn beide Elternteile gestorben sind. Karina Matulic-Neb rät, eine „auf die familiären Bedürfnisse zugeschnittene Regelung“ zu wählen.

    Das kingt sinnvoll – und dafür ist es im ersten Schritt nötig, dass wir uns überhaupt mit diesem Thema auseinandersetzen. Besonders wichtig ist das, wenn es zum Beispiel um ein Familienunternehmen oder Anteile an einem Betrieb geht. Hier sollte unbedingt ein Testament angelegt werden, um zu klären, wer im Falle des Todes was bekommt.

     

    Ein gemeinsames Testament – oder zwei eigene?

    „Grundsätzlich können Ehegatten entscheiden, ob sie gemeinschaftlich oder jeweils getrennt testieren“, sagt die Rechtsanwältin. Haben wir als Eltern die gleiche Vorstellung davon, was nach unserem Tod mit unserem Vermögen passieren soll, und wünschen wir uns sogar eine wechselseitige Bindung – sodass der eine Nachlass rechtlich mit dem anderen verknüpft ist und die Verfügungen nach dem Tod einer Person bindend werden – dann macht ein gemeinsames Testament Sinn.

    „Alternativ kann jeder Ehegatte ein eigenes, eigenhändiges Testament errichten. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Interessen der Ehegatten auseinandergehen oder wenn bewusst eine dauerhafte Bindung vermieden werden soll“, sagt die Expertin.

    Das hat den Vorteil, dass wir selbst unser eigenes Testament jederzeit anpassen oder widerrufen können, ohne dass unser Partner überhaupt davon weiß.

    „Eine der beiden Gestaltungsformen ist nicht generell besser als die andere“, sagt Karina Matulic-Neb „Die Entscheidung für ein gemeinschaftliches Testament oder getrennte Einzeltestamente hängt maßgeblich von den individuellen Interessen, der Vermögensstruktur und den persönlichen Lebensumständen der Ehegatten ab.“

     

    …und wenn wir nicht verheiratet sind?

    Die bisherigen Informationen galten für den Fall eines verheirateten Elternpaars mit Kindern. „Deutlich anders gestaltet sich die Rechtslage, wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind“, sagt die Expertin. „Denn zwischen unverheirateten Partnern besteht grundsätzlich kein gesetzliches Erbrecht.“

    Das heißt: Auch wenn wir schon lange zusammenleben und gemeinsam eine Familie gegründet haben, erben wir nichts von unserem Partner, wenn wir nicht verheiratet waren. Die Kinder bekommen unabhängig davon ihren Teil des Erbes.

    „Wollen unverheiratete Partner sich gegenseitig absichern, ist eine erbrechtliche Gestaltung – etwa in Form eines Testaments oder auch eines Erbvertrages – daher nicht nur sinnvoll, sondern in der Praxis nahezu unerlässlich“, sagt die Rechtsanwältin. „Ohne eine solche Gestaltung bleibt der Lebenspartner im Erbfall regelmäßig ungeschützt.“

     

    Bei einer Trennung: Unbedingt ein Testament schreiben

    Nun kommt bei dem ohnehin schon ernsten Thema ein weiteres Negativ-Szenario hinzu: Die Eltern trennen sich – und jetzt sollte es unbedingt ein Testament geben. „Für Alleinerziehende ist ein Testament in der Regel besonders wichtig“, erklärt Karina Matulic-Neb. „Stirbt ein alleinerziehender Elternteil, erbt das minderjährige Kind. Das Vermögen des Kindes wird aber grundsätzlich von dem Elternteil verwaltet, der das Sorgerecht innehat oder nach dem Tod des alleinerziehenden Elternteils erhält.“

    Konkret bedeutet das: Wir trennen uns vom Vater des Kindes, wenig später sterben wir. Unser Kind erbt unser gesamtes Vermögen – und das wird wiederum vom Vater verwaltet. Unabhängig davon, wie unser Verhältnis nach der Trennung war oder ob wir ihm die Verantwortung über das Erbe gern überlassen hätten oder nicht. So kann es passieren, dass bei einer Scheidung lange um die Aufteilung des Geldes oder den Verkauf eines Hauses gestritten wurde – und später alles wieder bei unserem Ex-Mann landet.

    Besonders bei getrennt lebenden Eltern oder unverheirateten Paaren macht ein Testament Sinn.
    Besonders bei getrennt lebenden Eltern oder unverheirateten Paaren macht ein Testament Sinn. Foto: Unsplash

    „Über ein Testament kann der alleinerziehende Elternteil anordnen, wer das Vermögen des Kindes verwalten soll, etwa durch Benennung eines Zuwendungsbetreuers oder durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung“, so die Expertin. Das heißt, dass wir nach einer Trennung im Testament bestimmen sollten, wer sich im Falle unseres Todes um die Verwaltung des Erbes kümmert, bis unser Kind volljährig ist. Das können zum Beispiel Geschwister oder andere Personen sein, denen wir vertrauen.

    „Bei getrennten oder geschiedenen Ehegatten muss darüber hinaus geprüft werden, ob alte gemeinschaftliche Testamente noch wirken. Häufig werden sie durch die Scheidung unwirksam, nicht aber schon durch die bloße Trennung“, sagt Karina Matulic-Neb. „Wer sicherstellen will, dass der Ex-Partner nicht mehr erbt, sollte frühzeitig die bestehenden Regelungen überprüfen und gegebenenfalls widerrufen oder neu fassen.“

    Und: Kommt ein neuer Partner dazu, der vielleicht Kinder mit in die Familie bringt und wollen wir auch sie an unserem Erbe beteiligen, muss auch das im Testament festgehalten werden. Bei Patchwork-Familien ist ein Testament also besonders wichtig.

     

    Wann sollten wir das Testament verfassen?

    Auch wenn wir noch jung sind, uns fit fühlen und der Gedanke an den Tod noch sehr weit weg scheint:

    „Es ist nicht zu früh, sich mit dem eigenen Nachlass zu beschäftigen. „Die Frage, ab wann man an ein Testament denken sollte, lässt sich weniger am Alter als an den Lebensumständen festmachen.“

    „Spätestens mit dem Eingehen einer langfristigen Beziehung oder Schließung der Ehe, der Geburt des ersten Kindes, dem Erwerb einer Immobilie, dem Beginn einer Selbständigkeit oder dem Aufbau nennenswerten Vermögens ist es ratsam, sich erstmals ernsthaft mit der eigenen Nachlassplanung zu beschäftigen“, sagt die Expertin.

    Wichtig dabei: Auch wenn sich ein Testament endgültig anfühlen mag, kann es jederzeit geändert werden. Vor allem bei größeren Veränderungen – wie weiteren Kindern, Trennung, neuen Partnerschaften, starkem Vermögenswachstum, einer Erkrankung oder anderen Szenarien – macht es Sinn, das Testament wieder anzupassen. „Es ist grundsätzlich zu empfehlen, ein Testament alle fünf Jahre prüfen zu lassen“, sagt Karina Matulic-Neb.

     

    Wie verfassen wir ein Testament?

    Es ist jetzt offensichtlich, dass wir uns mit dem Thema beschäftigen sollen – wie funktioniert es aber konkret? „Für die praktische Umsetzung greifen viele auf Vorlagen und Muster zurück, die online zur Verfügung gestellt oder mittels KI erstellt werden“, sagt die Rechtsanwältin. Das ist zur Orientierung und zum Einstieg völlig okay, hier bringt eine Online-Suche oder der passende KI-Prompt direkt einen guten Überblick, wie die Form eines Testaments aussieht, was typische Bausteine sind und welche Formulierungsvorschläge es gibt.

    „Problematisch ist allerdings, dass Muster zwangsläufig allgemein gehalten sind und auf individuelle Besonderheiten keine Rücksicht nehmen“, sagt Karina Matulic-Neb. „Sie passen oft nicht zu konkreten Vermögens- oder Familiensituationen und sind teils zu ungenau formuliert, was später Auslegungsprobleme und Streit unter den Erben auslösen kann.“ Deshalb kann ein Muster eine gute Ausgangslage sein und eine gute Möglichkeit, wenn die Vermögens- und Familienverhältnisse eher überschaubar sind. Geht es allerdings um ein großes Vermögen, um Immobilien, Unternehmensanteile oder das Leben in einer Patchwork-Familie, lohnt es sich, hier auf professionelle Unterstützung durch Anwält*innen zu setzen.

     

    Und noch ein letzter Tipp zum Thema: Karina Matulic-Neb rät, auch an den digitalen Nachlass zu denken

    Wer bekommt Zugriff auf unsere E-Mail-Konten und das Online-Banking, wer kann über das ETF-Depot oder Krypto-Investitionen bestimmen, wenn wir nicht mehr leben? Wer darf sich in unsere Social-Media-Profile einloggen oder diese löschen, wer verfügt nach unserem Tod über die Inhalte in unserer Cloud? Auch das sind Fragen, die wir in der heutigen Zeit in einem Testament klären können und sollten – damit hier im Ernstfall alles möglichst sauber abläuft.

     

    Hast du schon dein Testament verfasst? Oder dich mit dem Thema auseinander gesetzt? Verrate es uns in den Kommentaren!