Kein Trennungsjahr mehr bei häuslicher Gewalt
In einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) hat Justizministerin Stefanie Hubig von der SPD sich für einen besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt stark gemacht.
Dabei möchte sie unter anderem die Möglichkeit einer „Blitz-Scheidung“ durchsetzen. Bisher müssen Ehepaare mindestens ein Jahr getrennt leben, bis sie die Scheidung beantragen können – unabhängig von den Gründen für die Trennung. Dieses so genannte Trennungsjahr ist aus Sicht der Ministerin nur „schwer zumutbar“, wenn es in der Ehe zu häuslicher Gewalt gekommen ist.
Außerdem möchte Stefanie Hubig erreichen, dass in diesem Fall eine „einvernehmliche“ Scheidung nicht mehr das oberste Ziel des Gerichts sein muss. Das heißt, die Partner*innen müssen sich nicht mehr einig über die Trennung sein.
Und auch den Ort des Verfahrens sollen die Opfer in Zukunft selbst wählen können. So soll vermieden werden, dass gewalttätige Ex-Partner*innen den aktuellen Wohnort der bzw. des anderen erfahren.
Änderung im Sexualstrafrecht: Nur Ja heißt Ja
Außerdem Stefanie Hubig sich außerdem für eine Änderung des Sexualstrafrechts ausgesprochen. Bisher ist die „Nein heißt Nein“-Regelung im Strafgesetzbuch verankert. Das bedeutet sexuelle Handlungen sind nur dann strafbar, wenn sie gegen den ausdrücklichen Willen einer Person stattfinden.
Stattdessen spricht sich die Ministerin für die Einführung der „Nur Ja heißt Ja“-Regelung aus.
Demnach müssen beide Partner*innen einer sexuellen Handlung aktiv zustimmen – nur dann gelten sie als einvernehmlich und sind somit nicht strafbar.
Über diese Regelung, die auch die Grünen unterstützen, gab es im April bereits eine Diskussion im Bundestag. Allerdings bisher ohne Abstimmung. Im EU-Parlament hatte sich die Mehrheit der Abgeordneten für die „Nur ja heißt Ja“-Regelung ausgesprochen.
Neuer Gesetzentwurf: Kein Sorgerecht für gewalttätige Elternteile
Gleichzeitig möchte die Justizministerin auch Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen. Dafür hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Reform des Sorgerechts vorsieht.
„Familie muss ein sicherer Ort sein – geprägt von Liebe und frei von Gewalt.“
Bisher war es oft so, dass Elternteile, die gewalttätig gegenüber ihren Partner*innen waren, trotzdem das gemeinsame Sorgerecht bekommen haben – wenn sich die Gewalt nicht gegen das Kind selbst gerichtet hat.
Das soll sich in Zukunft ändern: Gerichte sollen in diesen Fällen den Täter*innen den Umgang mit ihren Kindern verbieten können – auch, um das andere Elternteil vor möglichen erneuten Übergriffen zu schützen. Denn bisher nutzten viele Täter ihr Umgangsrecht, um weiterhin physische und psychische Gewalt gegen ihre Ex-Partnerin auszuüben.
Die Gerichte könnten zukünftig in jedem Einzelfall zum Wohle des Kindes und des von der Gewalt betroffenen Elternteils entscheiden. So könnte das Umgangsrecht zum Beispiel für kürzere oder längere Zeit oder auch auf Dauer eingeschränkt oder komplett ausgeschlossen werden.
Erleichterungen beim Sorgerecht geplant
Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Kinder ab 14 Jahren stärker in die Regelungen mit einbezogen werden. Gleichzeitig soll die Sorgerechts-Regelung für nicht verheiratete Paare vereinfacht werden. Und getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollen in Zukunft Entscheidungen „des täglichen Lebens“ auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils treffen dürfen.
Femizide sollen grundsätzlich als Mord gelten
Außerdem setzt Stefanie Hubig sich dafür ein, dass ein Femizid grundsätzlich vor Gericht (endlich!) als Mord bewertet wird.
„Es geht darum, im Gesetz klarzustellen: Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven sind Tötungen aus niedrigen Beweggründen – und damit Mord.“
So die Ministerin gegenüber der KNA.
Bisher werden Femizide häufig als Totschlag gewertet und als „Eifersuchtsdrama“ oder ähnliches verharmlost – mit Strafen für die Täter zwischen nur 5 und 15 Jahren. Im Gegensatz dazu steht eine lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord.
Reform im Abstammungsrecht geplant
Auch das Abstammungsrecht möchte Stefanie Hubig anpassen: Nach ihrem Plan sollen Kinder von Geburt an zwei rechtliche Eltern haben können. Und zwar auch dann, wenn es sich um eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft handelt.
Das Thema Leihmutterschaft möchte sie allerdings nicht aufgreifen. Diese soll wie bisher auch in Deutschland verboten bleiben.
Bisher handelt es sich bei allen Vorschlägen allerdings nur um Pläne und Entwürfe, die noch diskutiert werden müssen.
Was sagt ihr zu den Vorschlägen? Endlich mehr Opferschutz oder würdet ihr euch mehr Maßnahmen oder vielleicht auch etwas ganz Anderes wünschen? Schreibt es uns in die Kommentare oder diskutiert mit anderen Mamas in unserem Forum.
Ich finde das genau richtig und längst überfällig!
Super, immer immer ein Schritt weiter! ❤️ Jeder davon ist so wichtig ( und wirklich laaange überfällig)
Genauso sehe ich das auch. Dieser Gesetzentwurf ist überfällig
Das ist soooo so wichtig! Ich hoffe so sehr, dass die Gesetzesentwürfe durchgehen. Frauen und Kinder müssen endlich mehr geschützt werden!