Maßnahme 1: Geschlossen werden:
- Bars
- Clubs
- Diskotheken
- Kneipen
- Theater
- Opern- oder Konzerthäuser
- Museen
- Messen
- Ausstellungen
- Kinos
- Freizeit- und Tierparks
- Anbieter von Freizeitaktivitäten sowohl innen als auch außen
- Spezialmärkte
- Spielhallen
- Spielbanken
- Wettannahmestellen
- Prostitutionsstätten
- Bordelle
- Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
- Schwimm- und Spaßbäder
- Fitnessstudios
- Andere Verkaufsstellen (Wie Outlets)
- und Spielplätze
Maßnahme 2: Verboten sind:
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport und Freizeiteinrichtungen
- Wahrnehmung von Angeboten von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
- Reisebusreisen
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen and Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften
Maßnahme 3: Strenge Besuchsregeln:
Es gelten neue Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen (Paragraph Sozialgesetzbuch 14) und Ähnliches um Besuch zu beschränken (zum Beispiel einmal am Tag für 1 Stunde, nicht für Kinder unter 16 Jahren, keine Besucher mit Atemwegsinfektionen) usw.
In den vorher genannten Einrichtungen, Schulen, Unis und Kindergärten (soweit der Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird) gilt ein generelles Betretungsverbot von Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten in Aus- und Inland (nach RKI Klassifizierung) aufgehalten haben.
Maßnahme 4: Auflagen für Restaurants und Hotels
Ebenso gibt es Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, um das Risiko die Verbreitung des Coronaviruses zu minimieren:
- Abstandsregelungen für Tische
- Reglementierung der Besucherzahl
- Hygienemaßnahmen und Hygienehinweise
- Regelung das Übernachtungsangebote im Inland nur zur notwendigen und nicht touristischen Zwecken genutzt werden können
Die Öffnungszeiten für Speisegaststätten lauten 6:00-18:00 Uhr.
Maßnahme 5: Geöffnet bleiben:
- Einzelhandel für Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol-/Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Banken/Sparkassen
- Poststellen
- Friseure
- Reinigungen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau-/Garten-/Tierbedarfsmärkte
- Großhandel
Mehr Informationen zum Thema Coronavirus für uns Mamas (und alle Papas) findest du übrigens hier:
Statement zur Corona-Krise von Echte Mamas
Coronavirus: Was tun, wenn die Kita geschlossen ist?
Coronavirus bei Kindern: So verhalten sich Eltern richtig
Coronavirus: Quarantäne – wer bringt mir Lebensmittel?
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