Regelung zum Corona-Kinderkrankengeld endet: Droht Eltern Lohnausfall?

Die Zahl der Corona-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen ist weiterhin hoch. Viele Eltern haben deswegen mit Quarantäneregelungen oder Gruppenschließungen in der Kita zu kämpfen.

Bisher konnten Familien in so einem Fall immerhin zusätzliche Kinderkrankentage nehmen, doch diese Regelung läuft in einigen Tagen aus.

Zusätzliche Kinderkrankentage, um Familien zu entlasten

Damit Eltern die Betreuung ihrer Kinder trotz Quarantäne und Kitaschließungen gewährleisten können, hatte die Bundesregierung zusätzliche Kinderkrankentage freigegeben.

Diese dürfen Eltern nehmen, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie pandemiebedingt ein Kind betreuen müssen. Für die Tage zuhause konnten sie also Kinderkrankengeld beantragen, um den Lohnausfall auszugleichen.
0
Schreibe uns deine Erfahrungen mit dem Corona-Kinderkrankengeld in die Kommentare!x

So viele Kinderkrankentage gibt es jetzt

Für gesetzlich krankenversicherte Kinder hat jedes Elternteil Anspruch darauf, für 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld zu beantragen. Für Alleinerziehende sind es entsprechend 60 Tage.

Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch pro Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.

Das pandemiebedingte Kinderkrankengeld gibt es seit dem 5. Januar 2021. Es ist rückwirkend in Kraft getreten.

Unter diesen Voraussetzungen gab es bisher das pandemiebedingte Kinderkrankengeld

Bis zum 19. März 2022 können Eltern von Kindern unter 12 Jahren das Kinderkrankengeld beantragen:

  • Schließung der Betreuungseinrichtung (zum Beispiel Kita oder Schule)
  • Präsenzpflicht an Schulen wird ausgesetzt
  • Das Kind befindet sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne

Wie geht es jetzt weiter?

Die Sonderregelung wurde zwar ins Jahr 2022 verlängert, allerdings nur bis zum 19. März. Für Eltern ein beunruhigender Zustand, denn in vielen Schulen und Kitas herrscht immer noch Corona-Chaos.

Die gute Nachricht zuerst: Auch nach dem 19. März haben Eltern noch Anspruch auf die zusätzlichen Kinderkrankentage. Die schlechte Nachricht: Das gilt nur, wenn das Kind wegen einer Erkrankung zu Hause bleiben muss.

Noch kein Hinweis auf Verlängerung

Angesichts der aktuellen Situation wäre es für viele Familien ein großes Problem, wenn die Sonderregelung schon wieder gestrichen wird. Und leider gibt es noch keine Hinweise darauf, dass die Bundesregierung sie noch einmal verlängern wird.

Auf der offiziellen Homepage des zuständigen Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gibt es jedenfalls noch keine entsprechende Information.

Hoffen auf eine Verlängerung des Corona-Kinderkrankengelds

Es scheint also bisher so, dass Familien ab Ende März wieder auf das Kinderkrankengeld verzichten müssen, wenn ihr Kind in Quarantäne ist oder die Kita-Gruppe geschlossen wurde.

Wie Eltern unter diesen Bedingungen ihren Lohnausfall kompensieren und gleichzeitig die Betreuung für ihr Kind sicherstellen sollen, ist fraglich. Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung gemäß der aktuellen Lage noch einmal nachbessern wird.

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg. Am liebsten erkunde ich mit ihm die vielen grünen Ecken der Stadt.

Auch wenn ich selbst noch keine Mama bin, gehören Babys und Kinder zu meinem Leben dazu. Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert und ich komme als „Tante Lena“ zum Einsatz.

Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

Alle Artikel

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
0
Tausch dich dazu mit anderen Mamas aus!x