Krankenversicherung fürs Kind: Wie versichere ich mein Baby richtig?

Sobald wir schwanger werden, lassen die To Dos nicht lange auf sich warten: Wo finde ich eine Hebamme? Welche Kurse sind sinnvoll, welche kann ich mir sparen? Wie läuft das genau mit dem Elterngeld? Und nicht zuletzt: Worauf muss ich eigentlich achten, wenn ich mein Neugeborenes versichern will? Herrje, das ist schon ganz schön viel auf einmal und kann einen ziemlich überfordern …

Deshalb kommt hier von uns ein umfassender Ratgeber zum Thema Krankenversicherung fürs Kind – für mehr Durchblick im Krankenkassen-Dschungel!

1. Auf einen Blick – Krankenversicherung fürs Kind: gesetzlich oder privat?

Grundsätzlich hat dein Baby sofortigen Versicherungsschutz, sobald es auf die Welt kommt. Das ist die gute Nachricht. Die herausfordernde Nachricht lautet: Du bzw. ihr als Eltern müsst euch entscheiden, über welche Kasse ihr euer Neugeborenes versichern lassen möchtet.

Welche Kasse ist die beste? Brauche ich eine Zusatzversicherung? Puh! Manchmal ist der Fall glasklar, manchmal leider nicht – und dazwischen ist viel Platz für allerhand Möglichkeiten. Als hätten wir nicht schon genug Entscheidungen zu treffen!

Option 1: Die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen

Wenn du und dein Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert seid, ist die Sache ganz einfach – und günstig. Denn dann sind deine Kinder ab Anmeldung über die Krankenkasse bei dir oder deinem Partner mitversichert. Deshalb wird diese Form der Versicherung auch Familienversicherung genannt. Und das heißt: Jackpot! Es kommen nämlich keine zusätzlichen Beiträge auf dich zu. Dein kleines Wunder ist kostenlos über dich krankenversichert.

Doch dieser Tarif ist basic – alle Leistungen, die nicht integriert sind, müssen wir aus eigener Tasche berappen. Das kennst du wahrscheinlich jetzt schon von deiner Versicherung: Eine besondere Füllung beim Zahnarzt? Selbst bezahlen. Der Gang zum Osteopathen? Selbst bezahlen. Kieferorthopädie? Selbst bezahlen.

Die Liste an Kosten, die wir aus dem eigenen Portemonnaie stemmen müssen, kann im Laufe des Lebens ziemlich lang werden. Und das nervt tierisch. Deshalb gibt es private Zusatzversicherungen für Kassenpatienten:

Option 1,5: Die private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung

Du und dein Baby seid über die Familienversicherung versichert? Super!

Wenn dir die Leistungen, die dir deine GKV bietet, nicht ausreichen, hast du die Chance, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Diese kann unter Umständen sehr sinnvoll sein, zum Beispiel wenn du auf alternative Heilmethoden setzen möchtest und mit deinem Baby zum Osteopathen gehen möchtest. Denn wenn du eine Zusatzversicherung abgeschlossen hast, musst du diese Leistungen nicht aus eigener Tasche zahlen, sondern deine Versicherung übernimmt.

Option 2: Private Krankenversicherung für dein Kind (PKV)

Wenn du Privatpatient bist, kannst du dein Baby leider nicht kostenfrei über dich versichern lassen. Du hast aber andere Möglichkeiten:

  • Du kannst dein Baby über deinen Partner familienversichern lassen,
  • du kannst dein Neugeborenes selbst privat versichern oder
  • du kannst das Kleine freiwillig gesetzlich versichern.

Für die letzten beiden Varianten werden extra Beiträge fällig. Dafür stehen deinem Nachwuchs – zumindest bei der privaten Krankenversicherung – auch mehr Leistungen zur Verfügung.

Soweit alles klar? Prima. Denn jetzt geht’s ans Eingemachte: Es gibt (natürlich) zahlreiche Ausnahmen, Bedingungen und Voraussetzungen, die uns Mamas die Entscheidung nicht gerade leichter machen. Deshalb wollen wir jetzt einen tieferen Blick ins Thema Kinderkrankenversicherung werfen.

2. Familienversicherung fürs Baby: beitragsfreie Versicherung über die gesetzlichen Krankenkassen

Vorteile einer Familienversicherung

Der große Vorteil liegt wohl auf der Hand: Deine Kinder sind über dich oder deinen Partner beitragsfrei mitversichert. Und das – unter bestimmten Voraussetzungen – sogar bis zum 25. Lebensjahr.

Wieso dann nicht alle Kinder familienversichert sind? Tja, weil es auch für diese Sozialleistung ein paar Bedingungen gibt. Nämlich:

Voraussetzungen 

Damit dein Neugeborenes kostenfrei über dich oder deinen Partner krankenversichert werden kann, muss einer von euch in der GKV sein.

Weitere Bedingungen:

  • Der Wohnsitz muss in Deutschland sein.
  • Das Einkommen des Kindes darf 450 Euro im Monat nicht überschreiten: Wenn zum Beispiel die Großeltern dem Baby bereits eine vermietete Wohnung vermacht haben, kann das zwar steuerliche Vorteile bringen – aber eine Familienversicherung fürs Baby ist dann nicht mehr möglich.
  • Bei Verheirateten kommt es auf das höhere Einkommen an: Wenn derjenige, der nicht Mitglied der GKV ist, mehr verdient und damit auch über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2020: 62.550 Euro brutto), dann hat das Kind kein Zugangsrecht zur beitragsfreien Familienversicherung.

Kind bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden – so geht´s!

Du erfüllst die Voraussetzungen? Wende dich am besten an deine Krankenkasse und gib Bescheid, dass du schwanger bist. Meist bekommst du dann einen Antrag zugeschickt, den du ausfüllen musst, damit dein Neugeborenes beitragsfrei über dich mitversichert werden kann.

Folgende Angaben wollen die meisten Kassen von dir haben:

  • Einkommen (ggf. auch des Kindes)
  • Angaben zum Neugeborenen (Geburtsurkunde)
  • Bescheinigung für die Krankenversicherung vom Standesamt
  • Angaben über Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerschaft

Deine Kasse prüft im Laufe der Jahre regelmäßig, ob du noch immer für die Familienversicherung berechtigt bist.

Hinweis: Liegt dein Bescheid noch nicht vor, wenn du das erste Mal zum Kinderarzt gehen musst, musst du dir keine Sorgen machen. Du kannst die Versicherungskarte nachreichen.

Familienversicherung fürs Baby: Wann Kinder NICHT aufgenommen werden

Kommen wir nun zum Knackpunkt. Und der kommt schnell, wenn einer von euch – also du oder dein Partner – privat versichert ist. Allerdings nur, wenn ihr verheiratet seid bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und der Besserverdiener privat versichert ist. Außerdem muss er bzw. sie eine gewisse Einkommensgrenze überschreiten (62.550 Euro brutto Jahreseinkommen in 2020). Der Grund: Bei der Familienversicherung handelt es sich um eine Sozialleistung. Wer also mehr als ausreichend verdient, soll nicht von der Solidargemeinschaft finanziert werden. Ab einer bestimmen Einkommensgrenze müsst ihr also allein für die Krankenversicherung des Kindes aufkommen.

Auf den Punkt gebracht: Ist ein Elternteil privat versichert, ist eine Familienversicherung dann ausgeschlossen, wenn

  • die Eltern verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben UND
  • derjenige von euch, der nicht Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist, mehr als der gesetzlich Versicherte verdient UND
  • das monatliche Einkommen des privat versicherten Elternteils regelmäßig die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. 2020 wären das 62.550 Euro brutto.

Quelle: verbraucherzentrale.de

Tatsächlich müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein, damit du ausgeschlossen werden kannst. Wenn also du z. B. gesetzlich versichert bist und dein Partner privat, du aber mehr verdienst, dann können eure Kinder über euch familienversichert werden. Und – wie gesagt – all das gilt nur, wenn ihr verheiratet oder nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verbunden seid.

Am besten du meldest dich frühzeitig bei deiner Krankenkasse und besprichst, welche Möglichkeiten es für dich und dein Neugeborenes in puncto Krankenversicherung fürs Kind gibt.

Treffen diese „Abers“ auf dich zu? Kein Grund zur Sorge: Dein Neugeborenes hat ein Recht darauf, versichert zu sein! Du kannst dein Kleines entweder ebenfalls in der privaten Krankenversicherung oder aber ggf. als „freiwilliges Mitglied“ in der GKV anmelden. Beide Varianten sind allerdings nicht kostenfrei.

Ganz wichtig: Kümmere dich zeitnah, bestenfalls vor der Geburt, spätestens aber innerhalb von zwei Monaten nach der Entbindung. Denn nur dann besteht eine Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung bei der privaten Krankenversicherung der Eltern.

3. Familienversicherung plus private Zusatz-Krankenversicherung fürs Kind – wie sinnvoll ist das?

Auch wenn dein Neugeborenes in der Familienversicherung aufgenommen wurde, kann es sinnvoll sein, über eine zusätzliche Versicherung für Kinder nachzudenken.

Dabei gibt es zwei Varianten:

  • Ergänzungsversicherungen decken bestimmte punktuelle Leistungen ab, die im Katalog der Krankenkassen nicht enthalten sind, wie z. B. eine Brille oder Zahnersatz.
  • Zusatzversicherungen heben dich bzw. in diesem Fall dein Kind oder deine Kinder auf die Stufe des Privatpatienten – trotz gesetzlicher Versicherung. Dein Nachwuchs kann also die Vorzüge eines privat versicherten Patienten genießen!

Aber auch hier gibt es nicht nur die eine Zusatzversicherung, sondern zahlreiche. Alle mit unterschiedlichen Leistungsumfängen. Wir Mamas müssen also wieder entscheiden, was uns besonders wichtig ist.

Krankenversicherung Kind gesetzlich oder privat - welche Leistungen sind sinnvoll

Welche Krankenzusatzversicherungen sinnvoll sind, darüber entscheiden Leistungen und Bedürfnisse. Photo by nrd on Unsplash

4. Keine Familienversicherung möglich: das Kind freiwillig gesetzlich versichern

Du weißt, dass die Familienversicherung für dich und euch nicht in Betracht kommt, weil dein Ehepartner oder du privat versichert seid und ihr über die Einkommensgrenze rutscht? Du möchtest aber trotzdem, dass dein Baby gesetzlich versichert wird? Hier kommt die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ins Spiel, wenn mindestens einer von euch in der Gesetzlichen versichert ist.

Kind freiwillig gesetzlich versichern: Kosten

Häufig liegt der Beitragssatz der freiwilligen Versicherungen mit knapp 200 Euro sogar über dem der meisten privaten Krankenversicherungen für Kinder, zumindest wenn dein Nachwuchs weitestgehend gesund ist.

Es kann also nicht schaden, sich auch nach einer PKV umzuschauen und Preise wie Leistungen zu vergleichen. Denn diese Leistungen sind bei den Privaten garantiert umfangreicher. So werden on-top-Behandlungen wie Kieferorthopädie oder alternative Heilmethoden häufig erstattet, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen nur selten übernommen werden.

Achtung:

  • Was viele nicht wissen: Man kann automatisch von der Familienversicherung in die Freiwillige rutschen, z. B. wenn man heiratet und die oben aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Krankenkasse fordert dann gnadenlos die Beiträge an, die seit diesem Zeitraum angefallen wären. Autsch, das tut weh!
  • Du kannst nur sehr eingeschränkt rückwirkend zur PKV wechseln. Die zuviel gezahlten Beiträge für eine eventuelle freiwillige Versicherung, die nicht hätte sein müssen, sind also futsch.

5. Private Krankenversicherung für mein Kind: worauf muss ich achten?

Wenn ein Elternteil Privatpatient ist, können Kinder auch privat versichert werden. Sind beide Elternteile privat versichert, muss der Nachwuchs Privatpatient werden. Da führt kein Weg drumrum.

Vorteile einer privaten Krankenversicherung fürs Kind

Wie schon erwähnt: Bei der PKV bekommst du ein umfangreicheres Leistungspaket geboten. Zum Beispiel erstatten viele Tarife (ja, wir müssen auch hier wieder aufs Kleingedruckte achten) die Kosten für den Gang zum Heilpraktiker. Außerdem werden wir bei Ärzten bevorzugt behandelt und bekommen schneller einen Termin beim Facharzt – meist sogar ohne Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt. Wir können also besser planen. Nie wieder stundenlang warten! Wie gut muss das sein?

Was kostet eine private Krankenversicherung fürs Baby?

Leider gibt es bei der PKV keine Familienversicherungen – wir müssen unser Neugeborenes also selbst versichern, zu extra Beiträgen. Und das von Geburt an. Die Höhe der Prämie kann dabei sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Leistung geht das bei etwa 100 Euro / Monat los, teurere Versicherung können mit bis zu 150-200 Euro / Monat zu Buche schlagen. 

Krankenversicherung Kind Osteopathie

Osteopathische Behandlungen übernehmen viele private Zusatzversicherungen. Foto: Bigstock

Zeitpunkt: Wann muss ich mein Kind privat versichern lassen?

Unser Tipp: Ziehe am besten so früh wie möglich, am besten vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin, einen Experten zurate und lasse dich umfassend über das Thema Krankenversicherung beim Kind beraten. Insbesondere, wenn es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt, denn drei Monate for der Geburt endet die gesetzliche Pflicht für den Versicherer, das Kind im Eltern-Tarif ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen. Sollte das Kind nicht ganz gesund geboren werden, bleiben ihm Tarife, die beispielsweise Pflegetagegeld beinhalten, verwehrt.

Vanessa Hanses
Vor kurzer Zeit hat es meinen Mann, unseren Sohn und mich in den Speckgürtel von Hamburg verschlagen. Viel Grün und dennoch ist das geliebte Stadtleben nicht weit entfernt – perfekte Mischung für unser Familienleben. 2019 wurde unsere Familie komplett und ich bin Mutter eines wunderbaren Sohnes geworden. Wir lieben es im Sommer am Tonteich die Natur zu genießen und zu planschen, allerdings genießen wir auch das Stadtleben an der Alster mit einem leckeren Eis. An der Echte-Mamas-Community schätze ich sehr, dass man mit seinen Fragen nicht allein klarkommen muss und dass die Beiträge nicht verschönt werden, sondern stets authentisch sind.

Alle Artikel

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen