Arbeitsausfall durch Erkrankung des Kindes? Wissenswert:

Kennst du auch, oder?

Du wachst morgens auf – und dein Kind hat über Nacht hohes Fieber bekommen. Jetzt kannst du nicht mal daran denken, das Haus zu verlassen.

Oder du bist gerade in der Mittagspause, da ruft dich der Kindergarten an: Dein Schatz hat Durchfall und muss mindestens drei Tage zu Hause bleiben.

Als wäre der Alltag einer arbeitenden Mama nicht schon wahnsinnig genug!

Nein, es müssen auch noch dauernd unvorhergesehene Notfälle dazukommen.

Was sagt eigentlich der Arbeitgeber dazu, wenn du zu Hause bleiben musst? Wirst du weiterbezahlt? Von wem? Wie ist das denn rechtlich?

Wir haben uns einmal schlau gemacht.

Die gute Nachricht: Als berufstätige Mama darfst du zu Hause bleiben und dein Kind pflegen. Was du dabei jedoch beachten musst, hat uns Annemarie Teufel von der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) erklärt. Sie betreut bei der Krankenkasse das Thema „Kinderkrankengeld“.

1. Wer bezahlt mich in der Zeit?
Dein Chef darf, aber muss dir in dieser Zeit keinen Lohn zahlen (erkundige dich mal!). Damit du keine finanziellen Probleme bekommst, springen die gesetzlichen Krankenkassen mit dem sog. Kinderkrankengeld ein, wenn dein Arbeitgeber nicht zahlt und du und dein Kind gesetzlich versichert sind. Dein Kind darf auch nicht älter als 12 Jahre sein. Auch wichtig: Du hast keine Oma etc., die bei dir wohnt und deinen Schatz pflegen kann.

Übrigens: Die meisten Angestellten und Selbstständigen haben Anspruch auf Kinderkrankengeld – es gibt aber Ausnahmen wie Familienversicherte mit Minijob.

2. Wie viel Geld kriege ich von der Krankenkasse?
Du bekommst 90 Prozent deines Nettogehalts. Wenn du in den letzten zwölf Monaten Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten hast, bekommst du sogar 100 Prozent. Allerdings musst du auch auf das Kinderkrankengeld auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Rechenbeispiel: Verdienst du in einer Woche 400 € netto und bekommst 90 Prozent minus der Sozialversicherungsbeiträge, dann landen ca. 312 € Kinderkrankengeld auf deinem Konto. Der Höchstsatz liegt übrigens bei 101,50 Euro/ Tag – für maximal zehn Tage im Jahr.

3. Zahlen manche Krankenkassen mehr Kindergeld als andere?
Höhe und Dauer der Leistung sind gesetzlich vorgeschrieben, deshalb bieten alle Krankenkassen das Gleiche. Die Erfahrung jedoch zeigt, dass es beim Service große Unterschiede gibt. Zum Vergleich kannst du dich online auf Bewertungsportalen oder im Freundeskreis erkundigen, wie es bei den verschiedenen Krankenkassen so läuft.

4. Mein Kind ist mehr als zehn Tage im Jahr krank. Was kann ich tun?
Auch dein Partner hat Anspruch auf zehn Tage – zusammen habt ihr also 20 Tage im Jahr. Bei zwei Kindern verdoppelt sich das – 20 Tage pro Kind, also insgesamt 40 Tage. Du hast mehr als zwei Kinder? Dann ist der Anspruch auf insgesamt 25 Tage je Elternteil begrenzt (ingesamt 50 Tage im Jahr). Die gute Nachricht für Alleinerziehende: Sie erhalten je Kind 20 Tage lang Kinderkrankengeld, bei mehr als zwei Kindern sogar bis zu 50 Tage.

5. Ich kann im Krankheitsfall unser Kind eher pflegen als mein Partner? Kann ich mir seine Tage schnappen?
Es geht prinzipiell, den Anspruch der Mutter auf den Vater zu übertragen oder umgekehrt. Allerdings muss dein Arbeitgeber zustimmen, wenn du deinen Anspruch auf Freistellung schon ausgeschöpft hast. Macht er das, dann kannst du die Übertragung des Anspruchs schriftlich beauftragen – und zwar bei der Krankenkasse des Elternteils, der den Anspruch überschreiben möchte.

6. Was muss ich tun, um Kinderkrankengeld zu erhalten?
Wichtig ist eine Bescheinigung des Arztes, dass dein Kind krank ist und dich braucht, um gesund zu werden. Der Arzt stellt dir hierzu nach der Untersuchung einen Krankenschein aus. Du musst nur die Rückseite der Bescheinigung ausfüllen und unterschreiben. Dies ist gleichzeitig der Antrag auf Kinderkrankengeld, den du an die Krankenkasse einreichst.

7. Was braucht mein Chef?
Manche Arbeitgeber möchten auch eine Bescheinigung für ihre Unterlagen. Hat der Kinderarzt hierfür keine zusätzliche Bescheinigung ausgestellt, reicht im Normalfall auch eine Kopie der Bescheinigung für die Krankenkasse. Übrigens: Steht die Diagnose deines Kindes auf der Vorderseite der Bescheinigung, kannst du sie unkenntlich machen.

Jetzt weißt du alles – brauchst es aber hoffentlich nicht so oft:

Denn natürlich wünschen wir dir zuallererst ein gesundes Kind!

Tamara Müller
Als süddeutsche Frohnatur liebe ich die Wärme, die Berge und Hamburg! Letzteres brachte mich vor sieben Jahren dazu, die Sonne im Herzen zu speichern und den Weg in Richtung kühleren Norden einzuschlagen. Ich liebe die kleinen Dinge im Leben und das Reisen. Und auch wenn ich selbst noch keine Kinder habe, verbringe ich liebend gerne Zeit mit ihnen.

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