Ein Kind zu bekommen ist wunderschön – aber günstig ist es nun wirklich nicht. Windeln, Kleidung, Essen, Kita, Schulmaterialien und irgendwann vielleicht noch das erste eigene Handy: Da kommt über die Jahre einiges zusammen. Laut Statistischem Bundesamt kostete das erste Kind Eltern bis zum 18. Geburtstag schon 2018 im Schnitt rund 174.096 Euro. Und die Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Elternteil weniger arbeitet und weniger verdient, sind da noch gar nicht mitgerechnet.
Falls du jetzt denkst: Puh, ganz schön viel, wie soll das denn gehen? Genau dafür gibt es verschiedene staatliche Leistungen. Und davon gibt es überraschend viele: Laut einem früheren Verzeichnis des Bundesfamilienministeriums sind es rund 150 verschiedene Angebote, mit denen Familien unterstützt werden können.
Kennst du alle staatlichen Leistungen, die es für Eltern gibt?
Nur: Wer weiß schon, auf welche Leistungen man eigentlich Anspruch hat? Und bei welchem Geld muss man welchen Antrag stellen? Wir haben dir deshalb einmal die wichtigsten staatlichen Leistungen für Familien zusammengestellt – von der Schwangerschaft bis zum Schulalter und darüber hinaus.
Schon vor der Geburt: Mutterschaftsgeld
Die erste staatliche Unterstützung kann schon vor der Geburt relevant werden. Während des Mutterschutzes haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf sogenannte Mutterschaftsleistungen.
In der Regel beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch schon früher ein Beschäftigungsverbot gelten.
Wie viel Mutterschaftsgeld du bekommst, hängt unter anderem davon ab, wie du versichert bist. Gesetzlich versicherte Frauen erhalten von ihrer Krankenkasse maximal 13 Euro pro Tag. Wenn dein durchschnittliches Nettoeinkommen höher liegt, kommt ein Zuschuss vom Arbeitgeber dazu. Damit wird der Verdienstausfall normalerweise so weit ausgeglichen, dass du während des Mutterschutzes ungefähr auf dein bisheriges Nettogehalt kommst.
Privat- oder familienversicherte Frauen können vom Bundesamt für Soziale Sicherung eine einmalige Zahlung von maximal 210 Euro bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch hier ein Arbeitgeberzuschuss dazukommen.
Weniger bekannt: Geld für die Baby-Erstausstattung
Wenn du während der Schwangerschaft nur wenig Geld zur Verfügung hast und beispielsweise Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehst, kann es neben den regulären Leistungen zusätzliche Unterstützung geben.
Dazu gehört unter bestimmten Voraussetzungen ein Mehrbedarf während der Schwangerschaft. Auch für die Erstausstattung des Babys können einmalige Leistungen möglich sein. Das kann zum Beispiel dann relevant werden, wenn du Geld für Dinge brauchst, die du für die Geburt und die erste Zeit mit deinem Baby anschaffen musst.
Welche Unterstützung infrage kommt, hängt von deiner finanziellen und persönlichen Situation ab.
Nach der Geburt: Kindergeld für jedes Kind
Nach der Geburt kommt eine Leistung, die wohl fast alle Eltern kennen: das Kindergeld. Seit Januar 2026 bekommen Familien 259 Euro pro Kind und Monat. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel die Eltern verdienen.
Bei Familien mit höheren Einkommen kann allerdings der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger sein. Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Auszahlung, sondern um einen Steuervorteil. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Steuererklärung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für die Familie günstiger ist. Du musst den Kinderfreibetrag also nicht extra beantragen.
Wenn du nach der Geburt zu Hause bleibst: Elterngeld
Das Elterngeld soll dich finanziell unterstützen, wenn du nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitest, um dein Kind zu betreuen.
Wie viel du bekommst, hängt vor allem von deinem bisherigen Einkommen ab. Beim Basiselterngeld sind grundsätzlich 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens vorgesehen. Es gibt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, können den Mindestbetrag bekommen.
Allerdings gibt es eine Einkommensgrenze: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 175.000 Euro im Jahr besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Das Basiselterngeld kann innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Grundsätzlich können Eltern die Monate untereinander aufteilen, wobei jedes Elternteil mindestens zwei Monate beantragen muss, wenn beide Elterngeld beziehen möchten.
ElterngeldPlus: weniger Geld, dafür länger
Wenn du nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchtest, kann sich ElterngeldPlus lohnen. Dabei wird das Elterngeld im Prinzip auf einen längeren Zeitraum gestreckt: Du bekommst monatlich höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, kannst es dafür aber doppelt so lange beziehen.
Dazu kommt unter bestimmten Voraussetzungen der Partnerschaftsbonus. Wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, können sie zwei bis vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen.
Und auch die Steuerklasse kann eine Rolle spielen: Bei verheirateten Paaren kann ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklassen das für die Berechnung relevante Einkommen und damit das Elterngeld beeinflussen. Dafür muss der Wechsel allerdings früh genug erfolgen.
Beim Elterngeld soll sich etwas ändern
Auch hier lohnt sich ein Blick nach vorn: Ab Ende 2027 soll sich beim Elterngeld einiges verändern. Unter anderem soll der Bezug von Basiselterngeld dann nur noch zwölf statt bisher 14 Monate möglich sein. Außerdem soll jedes Elternteil mindestens drei Monate nehmen müssen. Gleichzeitig soll der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro steigen.
Wenn das Geld trotzdem nicht reicht: Kinderzuschlag
Für Familien mit kleinem Einkommen gibt es neben dem Kindergeld den Kinderzuschlag. Er soll Familien unterstützen, deren Einkommen zwar für die Eltern selbst reicht, aber nicht oder nur knapp für den gesamten Familienbedarf.
Der Kinderzuschlag muss beantragt werden. Ob und wie viel du bekommst, hängt unter anderem von deinem Einkommen und deiner Familiensituation ab.
Unterstützung für Miete und Alltag: Wohngeld
Auch Wohngeld kann für Familien infrage kommen, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu stemmen. Dabei kommt es unter anderem auf die Höhe des Einkommens, die Miete und die Zahl der Personen im Haushalt an.
Wichtig: Wohngeld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden.
Wenn das Kind krank ist: Kinderkrankengeld
Dein Kind ist krank und du musst zu Hause bleiben? Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, kannst du Kinderkrankengeld von deiner Krankenkasse bekommen. Dafür muss auch dein Kind gesetzlich krankenversichert sein. Außerdem muss ein ärztliches Attest bestätigen, dass dein Kind krank ist und betreut werden muss. Eine weitere Person im Haushalt darf die Betreuung nicht übernehmen können und dein Arbeitgeber darf dir für die Zeit keine Lohnfortzahlung zahlen.
Im Jahr 2026 gilt: Für jedes gesetzlich versicherte Kind kannst du als Elternteil bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen. Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 30 Arbeitstage pro Kind. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens.
Wichtig ist außerdem das Alter: Kinderkrankengeld gibt es grundsätzlich für Kinder, die noch keine zwölf Jahre alt sind. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze.
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt: Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt für das Kind zahlt. Die Leistung soll dabei helfen, die finanzielle Lücke abzufedern. Auch der Unterhaltsvorschuss muss beantragt werden.
Gerade für Alleinerziehende können solche Leistungen einen wichtigen Unterschied machen, weil sie die Kosten für den Familienalltag nicht auf zwei Einkommen verteilen können.
Weniger bekannt: Entlastung für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende gibt es außerdem einen eigenen steuerlichen Entlastungsbetrag. Er soll Alleinerziehende steuerlich entlasten und kann deshalb ebenfalls einen Unterschied beim verfügbaren Einkommen machen.
Das ist zwar kein monatliches Geld vom Staat, das einfach aufs Konto überwiesen wird. Trotzdem gehört die steuerliche Unterstützung zu den staatlichen Leistungen, die Familien mit Kindern zugutekommen können.
Geld für Schule, Verein und Co.: Bildungs- und Teilhabepaket
Eine Leistung, die viele Familien gar nicht auf dem Schirm haben, ist das Bildungs- und Teilhabepaket. Damit können unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten, Vereinsmitgliedschaften oder Musikunterricht unterstützt werden.
Und wichtig: Anspruch darauf können nicht nur Familien haben, die Sozialhilfe beziehen. Auch Familien, die beispielsweise Wohngeld bekommen, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Der Haken: Auch diese Leistungen müssen einzeln beantragt werden.
Und sogar Kita-Kosten können übernommen werden
Wie viel du für die Kita zahlst, hängt davon ab, wo du wohnst. Die Bundesländer und Kommunen regeln die Elternbeiträge unterschiedlich. In Bayern gibt es zum Beispiel 100 Euro Beitragszuschuss pro Monat ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt. In Nordrhein-Westfalen ist dagegen das vorletzte Kita-Jahr vor der Einschulung beitragsfrei. Andere Bundesländer haben wiederum eigene Regelungen.
Unabhängig vom Wohnort gilt: Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, muss grundsätzlich keine Elternbeiträge für die Kinderbetreuung zahlen. Auch in anderen Fällen können Kita-Kosten auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden.
Das Problem mit den vielen Leistungen
Und genau hier liegt laut Martin Werding, Professor an der Universität Bochum, ein großes Problem. Im Gespräch mit dem ARD-Finanzformat „50k“ erklärt er, dass viele Familien gar nicht wissen, welche Leistungen ihnen zustehen. Dazu kommen komplizierte Antragsverfahren.
Teilweise müssen Eltern für verschiedene Leistungen unterschiedliche Anträge bei unterschiedlichen Behörden stellen und immer wieder dieselben Angaben machen. Viele Leistungen werden außerdem nur für einen begrenzten Zeitraum bewilligt und müssen anschließend erneut beantragt werden.
Wo findest du die anderen Leistungen?
Falls du jetzt also denkst: „Moment mal, davon habe ich ja noch nie gehört“ – dann lohnt sich ein Blick ins Familienportal des Bundes. Dort findest du nicht nur die bekannten Leistungen wie Kindergeld und Elterngeld, sondern auch weitere finanzielle Hilfen und Unterstützungen – sortiert nach Familienleistungen und Lebenssituationen.
Denn bei rund 150 verschiedenen Leistungen kann man unmöglich alle im Kopf haben. Und wer weiß: Vielleicht ist genau die Unterstützung, von der du bisher noch nie gehört hast, für deine Familie interessant.
Und jetzt mal ehrlich: Kanntest du alle Leistungen, die wir hier vorgeschlagen haben?
150 Leistungen vom Staat: Dieses Geld können Familien bekommen
Von
Lena Krause
30. September 2026